Guten Tag zusammen! Ich verwende Dragon NaturallySpeaking 11 Premium seit ungefähr zwei Wochen, weil ich wegen einer Sehnenscheidenentzündung die Finger von den Tasten lassen sollte. Da ich aber zur schreibenden Zunft gehöre, musste ich mir etwas einfallen lassen. Der Drachen und ich knurren uns zwar gelegentlich an, kommen aber im Großen und Ganzen verblüffend gut miteinander aus. Das mitgelieferte Headset habe ich praktisch sofort zur Seite gelegt. Ich fand es unbequem, nach einer Weile schmerzte es, und offenbar hat das Mikrofon mich auch nicht besonders gut verstanden. Aus Hörfunkjobzeiten hatte ich noch ein Sennheiser-Richtmikrofon liegen, das jetzt auf einem Ständer neben mir steht und mir hervorragende Dienste leistet. Es wird ja davon abgeraten, aber bei mir funktioniert es tatsächlich tadellos. Mir ist noch nicht ganz klar, wozu eigentlich der Kopfhörer da ist. Nur, damit man sein eigenes Diktat noch einmal hören kann und eventuell überprüfen, ob man undeutlich gesprochen hat? Das geht auch mit dem Lautsprecher. Habe ich gerade ausprobiert.
Nun stehe ich vor einem Problem, von dem ich nicht sicher bin, ob es hier im Forum schon einmal diskutiert wurde. Zumindest konnte ich nichts finden. Es geht um wötliche Rede. Dragon schreibt ja grundsätzlich nach Doppelpunkten klein. Davon hält ihn auch kein " ab. Und das ist natürlich schlicht und ergreifend falsch. Frage also: wie macht man das, ohne jedes Mal vor dem ersten Wort der wörtlichen Rede die Großschreibung zu befehlen, was einen ja leider komplett aus dem Gedankenfluss katapultiert? Da meine Texte in der Regel ziemlich dialoglastig sind, wäre ich für einen Tipp wirklich sehr dankbar
Bei der Gelegenheit möchte ich auch ein großes Lob aussprechen für die Macher dieses Forums. Auch als völliger Neuling konnte ich hier schon allerhand wertvolle Hilfe bekommen, insbesondere durch die Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Also mir fällt auf Anhieb nur ein, dass Sie nach " einfach Groß sagen, um dann großschreibend fortfahren zu können. Wenn Sie das Problem immer nach ' : " ' haben, könnte vielleicht auch ein Eintrag ins Vokabular helfen. Aber da warten Sie bitte mal die Meinung von Herrn Wilke ab, er hat meistens einen guten Tipp.
Wenn man ins Vokabular schaut, gibt es außerdem verschiedene Varianten, mit denen man Anführungszeichen diktieren kann. Wenn Sie bei einer der Varianten einfach die Worteigenschaften ändern, das danach mit Großschreibung fortgefahren wird, könnten Sie beim Diktieren unterscheiden, ob nach den Anführungszeichen groß oder klein geschrieben wird. Meine Erfahrung ist dabei, das man sich solche Diktierweisen relativ schnell angewöhnen kann, soweit man täglich mit dem Programm umgeht.
Ich hoffe, dass das Ihnen weiterhelfen wird.
Grüße
A. Wagner
[Dragon Legal Anywhere mit SpeechMIke LFH 3510, Intel(R) Core(TM)I7-7500 CPU, 16 GB RAM, Windows 10 Pro. 64 Bit [/i]
Ich kann mich meinem Vorredner nur anschließen, möchte aber ergänzen, dass die Verfahrensweise so ist:
Gehen Sie auf "Vokabular – Wort oder Ausdruck bearbeiten". Geben Sie unter "geschriebene Form" das Anführungszeichen ein und wählen Sie den Eintrag mit der gesprochenen Form, die Sie in der Regel verwenden. Klicken Sie dann auf "Eigenschaften" und geben Sie an, dass das darauf folgende Wort immer mit einem Großbuchstaben geschrieben werden soll.
Ich nehme an, Sie wissen, dass es einen Unterschied zwischen Anführungszeichen auf und zu gibt (egal, wie genau Sie diese diktieren, ich sage z.B. immer Gänsefüßchen) – logischerweise brauchen Sie diese Änderung nur beim Öffnen der Anführungszeichen vornehmen.
Ich rate davon ab, einen Eintrag : " vorzunehmen und mit den entsprechenden Eigenschaften zu versehen – das wird mehr Probleme schaffen, als es löst.
Zitat von a.wagnerWenn man ins Vokabular schaut, gibt es außerdem verschiedene Varianten, mit denen man Anführungszeichen diktieren kann. Wenn Sie bei einer der Varianten einfach die Worteigenschaften ändern, das danach mit Großschreibung fortgefahren wird, könnten Sie beim Diktieren unterscheiden, ob nach den Anführungszeichen groß oder klein geschrieben wird. Meine Erfahrung ist dabei, das man sich solche Diktierweisen relativ schnell angewöhnen kann, soweit man täglich mit dem Programm umgeht.
Willkommen im Forum!
Diesem treffsicheren Vorschlag habe ich nichts mehr hinzuzufügen, außer vielleicht dem Hinweis, dass die dafür verantwortlichen Grundeinstellungen (Kleinschreibung, besser: Standardschreibung sowohl nach Doppelpunkt als auch öffnendem Anführungszeichen) schon ihren Sinn und ihre Berechtigung haben, weil ja nicht grundsätzlich nach diesen Zeichen groß geschrieben wird, wäre es aber so eingestellt, gäbe es noch viel mehr Anlass zur Sorge.
Allerdings, Dragon "weiß" nun mal nichts von "wörtlicher Rede" oder sonstigen syntaktischen Zusammenhängen und hat von sich aus keine Möglichkeit, die jeweiligen Fälle zu unterscheiden, so dass man hier eben nachhelfen muss. Für das Anführungszeichen ist der o.g. Lösungsweg aus meiner Sicht ideal, wenn ich es oft brauche - ich habe bisher nur ganz selten wörtliche Rede diktiert und fand es ungemein nervig. Wenn Sie Erzählungen verfassen, wird es sich gewiss lohnen.
Gruß, R. Wilke
Gruß, R. Wilke
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Dragon Professional 16 auf Windows 10 Pro und Windows 11 SpeechMike Premium (LFH3500); Office 2019 Pro + Office 365 (monatliches Abo) HP ZBook Fury 17 G8 - i7-11800H - 24 MB SmartCache - 32 GB RAM - 1 TB SSD
1) Im Forum wird keineswegs generell von der Verwendung eines Richtmikrofons abgeraten – das ist vielmehr eine Frage der persönlichen Arbeitsumgebung und der persönlichen Vorlieben. Carsten Stückmann verwendet eine zumindest prinzipiell ähnliche Lösung, wobei ich nicht weiß, ob „Richtmikrofon“ eine für seine anspruchsvollen technischen Begriffe hinreichend präzise Beschreibung darstellt. Andere haben andere Vorlieben, Erfahrungen oder sonstige Parameter (ich z.B.). Jedenfalls sind sich die meisten einig, dass das mitgelieferte Mikrofon weniger funktional als – aus Lieferantensicht – preislich „optimiert“ ist (mit anderen Worten: am besten wegwerfen).
2) Zu der Frage der Anführungszeichen: Zunächst einmal empfiehlt es sich meines Erachtens, typografische Anführungszeichen zu definieren – aber das ist eine andere Geschichte. Rüdigers Anmerkungen möchte ich sozusagen unterstreichen: Schließlich kommt es oft vor, dass das nächste Wort nach einem Anführungszeichen eben nicht groß geschrieben wird, z.B. wenn ein zitierter Ausdruck mit einem anderen Wort als einem Substantiv beginnt, wie „dieser“. Daher würde ich es nicht befürworten, generell die Worteigenschaft des öffnenden Anführungszeichens zu verstellen. In meiner eigenen Diktierpraxis verwende ich die von Herrn Wagner befürwortete Lösung, einfach das Wort „groß“ zu sagen, ich habe mich schnell daran gewöhnt. Eine Alternative wäre es, genau die Kombination von Satzzeichen, nach welcher die Großschreibung einsetzen soll, als alternative Wortform eines neu hinzuzufügenden Vokabular-Ausdrucks darzustellen. Beispielsweise könnte eine Phrase namens „wörtliche Rede“ oder „Doppelpunkt wörtliche Rede“ aufgenommen werden und mit einer alternativen Schreibweise " : „" belegt werden sowie der Regel, dass vor dem Ausdruck kein Leerzeichen erscheint, danach auch nicht und das nächste Wort groß geschrieben wird. Freilich muss man sich dann diese Phrase merken. Denkbar wäre auch der Versuch, den Doppelpunkt als solchen mit der Eigenschaft zu versehen, dass das nächste Wort groß geschrieben wird. Ich sage „Versuch“, weil das zu unangenehmen Nebenwirkungen führen könnte, z.B. zu derjenigen, dass die Schreibung in der Parenthese am Ende des ersten Absatzes dieser Nachricht nicht korrekt gewesen wäre).
Beste Grüße, Marius Raabe
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Guten Tag nochmal! Ich bedanke mich sehr herzlich für die Tipps. Ich unterscheide jetzt zwischen " und " , also zwischen Gänsefüßchen und Anführungszeichen. Und wunderbarerweise schreibt Dragon jetzt nach den Gänsefüßchen groß. Das ist eine wertvolle Hilfe. Ich werde sicherlich noch mehr Fragen haben, und jetzt weiß ich ja, wo ich sie stellen kann. Nochmals besten Dank! Annette
über diesen Beitrag bin ich auf eine interessante Frage gestoßen. Ich benutze die Legal Edition von Dragon 11 und bei mir stellt sich das Problem in umgekehrter Weise. Nach : "Schreibt (siehe) der Drachen korrekterweise in Großschrift weiter. Nach einfachen : Ohne wörtliche Rede (siehe) folgt leider auch die Großschrift, obwohl bei : In den Eigenschaften die Standardschreibweise eingestellt ist. Die richtige Schreibweise muss ich also – soweit geboten – mit «Kleinbuchstaben» erzwingen. Ist das ein genereller Unterschied zwischen der Premium Edition und der Legal Edition? Dazu würden mich die Erfahrungen anderer Forumsteilnehmer interessieren. Viele Grüße Wolfgang Prahl
Dies ist in der Tat ein Unterschied zwischen dem Legal-Vokabular und dem allgemeinen Vokabular, wie es in der Premium enthalten ist (und auch in Dragon NaturallySpeaking Legal mitgeliefert wird).
Eine Möglichkeit, dieses Verhalten abzustellen, habe ich nicht gefunden – selbst wenn in den Eigenschaften angegeben wird, dass nach dem: Immer klein weiter geschrieben werden soll, schreibt er weiter groß – was zu beweisen war.
In Verkennung der tatsächlichen Lage glaubte man bei Nuance oder bei der Lokalisierung offenbar, dass Juristen nach einem Doppelpunkt anders als andere Menschen schreiben, warum auch immer. Das ist ein weiterer Beleg für meine ketzerische Mindermeinung, dass die Verwendung des juristischen Vokabulars mehr schadet als nutzt (zumal dieses nicht mal die gängigen Abkürzungen oberster Bundesgerichte von Hause aus kennt - ein Brüller ).
Beste Grüße, Marius Raabe
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Obwohl ich für das Wort "Gänsefüßchen auf" die Alternativeschreibweise " gewählt habe und Folgewort einstellen auf "mit Großbuchstaben beginnen", wird dennoch klein begonnen.
Warum denn das?
Und weil's so schön ist: "der Drache ist immer für eine Überraschung gut."
das liegt daran, dass bei den eingebauten "Wörtern" in den Fällen die voreingestellten Eigenschaften nicht verändert werden können (auch nicht "hinten herum" ), so dass man nicht umhin kommt, selbst neue "Wörter" hinzuzufügen, z.B. wie ich vorgeschlagen habe "Anführung auf" als "gesprochene Form" mit dem jeweiligen Zeichen als geschriebene Form. Der Eintrag hat dann einen roten Stern, eben benutzerdefiniert, und dabei kann man die Eigenschaften wie gewünscht ändern.
Gruß, Rüdiger
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zu der unterschiedlichen Doppelpunkt Behandlung in verschiedenen Dragon Versionen habe ich einen – für mich überraschenden – Hinweis erhalten. Obwohl in der Legal Edition für das Folgewort die Standardschreibweise eingetragen ist, wird der Text nach einfachen ":" (d.h. ohne wörtliche Rede) fehlerhaft mit Großschrift fortgesetzt. Eine alternative Schreibweise - welchen Sinn sie auch immer haben sollte - ist nicht eingetragen. Unter den Einstellungen zur möglichen alternativen Schreibweise findet man für das Folgewort allerdings "Mit Großschrift...". Eine Änderung dieser Eintragung auf Standardschreibweise führt tasächlich auch bei weiter deaktivierter Alternative zur korrekten Standardschreibweise nach einfachem ":". So weit so gut. Man ahnt schon fast, dass damit aber ein neues Problem erzeugt wird. Auch bei wörtlicher Rede setzt die Legal Edition jetzt den Text fehlerhaft in Standardschreibweise fort, was zuvor nicht der Fall war. Eine generelle Änderung der Einstellung z.B. der Aunführungszeichen ist nicht erwünscht, weil für die Zitate in Anführungszeichen die Standardschreibweise richtig ist. Es bleibt nach meinen Versuchen bislang also nur die schon mehrfach hier vorgeschlagene Definition einen neuen Ausdrucks für den Beginn der wörtlichen Rede mit entsprechenden Einstellungen.
Über die kritischen Bemerkungen wegen der fehlenden Abkürzungen (Legal Edition) der obersten Gerichte bin ich etwas irritiert. Diese Abkürzungen sind als alternativ eingetragen, wenn auch nicht aktiviert. Nach Korrektur-Aufforderung werden die korrekten Abkürzungen angeboten. Die kurzen Diktierweisen wie z.B. "Be Ge Ha" sind allerdings nicht hinterlegt. Dies mag damit zusammenhängen, dass sprachlich auch nicht zwischen BVerfG oder BVerwG unterschieden werden könnte.