Seit geraumer Zeit verwende ich nun Dragon, zunächst in der Version DPI 14, nun in der Version DPI 15. Das war seit 2003 mein dritter Versuch mit Spracherkennung und mit der Hilfe des Forums endlich erfolgreich. Auch meine Kolleginnen und Kollegen verwenden zwischenzeitlich mehr oder weniger umfangreich den Drachen. Dabei kommen wir mit DPI sehr gut aus. Das, was wir diktieren, geht dann zur Qualitätssicherung zur Assistentin. Diese kann zwar nicht auf das Diktat zugreifen, aber das haben wir auch noch nicht vermisst. Mit einer gewissen Regelmäßigkeit tauschen wir unsere neuen Vokabeln aus und sind so eigentlich ganz zufrieden.
Nun ändert sich bei uns demmächst etwas. Wir werden uns um drei Kollegen an einem anderen Standort verstärken. Dazu wollen wir einen Terminalserver beschaffen, damit die drei auf unsere Daten zugreifen können. Unsere Branchensoftware (Advoware) und alle anderen Programme (Office etc.) laufen dann für die Kollegen im Terminalserver. Die Kollegen verfügen aber weiterhin über einen "richtigen" PC.
Die Kollegen verwenden jetzt auch schon den Drachen in einer älteren Version und wollen nun auf die aktuelle Version aufrüsten. Nun stellt sich für mich die Frage, wie das mit einem Terminalserver optimalerweise erfolgen kann. Wenn ich es richtig verstanden habe, haben wir folgende Möglichkeiten:
1. DPI 15 wird lokal installiert. Diktate werden lokal erstellt und dann in das Terminalserverfenster kopiert.
2. DPI 15 wird lokal installiert und es wird in das Terminalserverfenster diktiert. Das scheint aber, wenn ich es richtig verstanden habe, nur eingeschränkt zu funktionieren, wie ich diesem Beitrag entnommen habe: http://dragon-spracherkennung.forumprofi...inalserver.html
3. Dragon Legal Group. Aber hier weiß ich nicht weiter, weil ich keine entsprechenden Informationen gefunden habe. Den Seiten eines Anbieters entnehme ich, dass DLG mit einem Terminalserver funktionieren soll ("Netzwerkfunktionalität, Diktat in Terminal-Server-Umgebung etc"). Ist diese Aussage belastbar? Und wo würde DLG dann installiert? Immer noch auf dem lokalen Rechner? Oder im Terminalserver? Wenn letzteres der Fall wäre: Ist dann eine gleichzeitige Installation auf dem lokalen Rechner zulässig; wir alle wollen ja auch lokal diktieren können, wenn der Terminalserver mangels Internet nicht vernünftig erreichbar ist.
Welche Erfahrungen haben andere Nutzer mit der Dragon und dem Terminalserver gemacht?
Ich möchte mich ungern auf die Werbeaussagen von Händlern verlassen. Ein Rechenzentrumsbetreiber, der Terminalserver anbietet, erklärte mir vor etwas einem Jahr, dass Dragon dort nur schlecht funktioniere, ein Anbieter von Dragon hat mir zum gleichen Zeitpunkt erklärt, dass das kein Problem sei und in diesem Forum habe ich immer wieder feststellen dürfen, dass den Aussagen solcher Anbieter mit einer gewissen Vorsicht zu begegenen sei. Deshalb wäre ich dankbar, wenn mir jemand, der Dragon in der aktuellen Version mit einem Terminalserver nutzt, erklären könnte, was gut geht und was eher nicht geht. Schon jetzt herzlichen Dank!
Da hier niemand antwortet, "erbarme" ich mich, obwohl ich das Kriterium eigener Nutzung nicht erfülle, und beginne mit einer halb scherzhaften Frage:
Hat Ihnen vielleicht ein Händler zu der Terminalserver-Lösung geraten? Alle Leute, die ich kenne und die damit arbeiten, fluchen darüber, unabhängig von Dragon. Ich würde lieber einen eigenen Server für den neuen Standort anschaffen, wenn man mich fragte, und die beiden per VPN verbinden. Aber wer fragt mich schon...
Zur Sache:
Weg 1 funktioniert (warum auch nicht), ist aber natürlich umständlich. Weg 2 funktioniert nicht wirklich. Weg 3: DLG ist erst einmal keine Alternative, sondern eine andere Programmversion mit Netzwerkfunktionen, insbes. Serverprofilen. Für Weg 1 und Weg 2 gilt auch mit DLG das gleiche wie oben. Theoretisch gibt es aber auch die Möglichkeit, DLG auf dem Host (Server) auszuführen und nur die Sprache zu übertragen. Vgl. hier: http://www.nuance.com/products/help/drag...esktop_conn.htm
Ob das wirklich akzeptabel klappt, weiß ich nicht. Was die zusätzliche lokale Installation angeht: Das hängt sicher vom Lizenzmodell ab. Ob die remote verwendete Installation auf dem Server zugleich Serverprofile für eine lokale Installation bereit stellen kann, weiß ich nicht (sonst müsste man Profile kopieren).
Das ist alles ein furchtbares Gehühner, wenn Sie mich fragen (würden). Was mich zur Ausgangsfrage zurück bringt...
Haben Sie herzlichen Dank für Ihre Antwort. Mit der Ausgangsfrage haben wir uns sehr schwer getan. Wir wollen standortübergreifend in der selben Anwaltssoftware und dort in derselben Datenbank arbeiten, damit wir besser standortübergreifend arbeiten und uns gegenseitig vertreten können. Leider ist die Verwendung des Programms mit einer Vielzahl von Datenbankzugriffen verbunden, so dass eine VPN-Verbindung dafür viel zu langsam ist. Ich habe es verschiedentlich getestet, aber eine akzeptable Arbeitsgeschwindigkeit können wir damit nicht realisieren.
Leider verwendet das Programm ausschließlich Datenbanken, die keine permanente, standortortübergreifende Datenbankreplikation erlauben (Gupta SQL). Es ist auch nicht absehbar, dass sich daran etwas ändert. Wenn wir also das Programm weiterhin nutzen möchten, bleibt uns nur die Terminalserverlösung
Wir werden das nun beobachten. Wenn der Terminalserver zu unbefriedigend wird, muss die Frage, ob wir weiterhin bei diesem Rechtsanwaltsprogramm bleiben, auch auf den Prüfstand. Das wäre aber ein nochmals deutlich größeres Projekt, mit dem wir uns nun zunächst überfordert hätten.
Moin, ich kenne nur ein kommerzielles Zusatzprogramm, mit dem das funktionieren soll. Benötigt wird dann DLG. Selbst habe ich das vor ein paar Jahren in einer WTS-Umgebung genutzt, kann also zur aktuellen Versionen aus eigener Kenntnis nichts beitragen. Aber googlen Sie einmal nach den passenden Begriffen, da sollten Sie fündig werden. Da hier der Verweis auf Drittprogramme unerwünscht ist, belasse ich es bei diesem - vielleicht doch hilfreichen - Hinweis.
Zitat von mbmzWarum eigentlich, wenn es doch sinnvoll und hilfreich sein kann?
Warum eigentlich nicht? Es kommt darauf an, wie und von wem der Verweis erfolgt. Ich verweise auf die Forumsregeln, hier (3). Ein sachlicher Verweis ist OK, aber keine Werbung, insbesondere nicht durch Händler und dgl. Wir wollen uns nunmal von Foren abgrenzen, die zuweilen den Eindruck erwecken, eigentlich Vertriebsinteressen, insbesondere denen ihrer Betreiber, zu dienen. Und das, obwohl (oder gerade weil) vielleicht einige hier aktive Personen (ich nicht) solche Interessen durchaus selbst haben könnten. Hier nochmal der Text:
Zitat(3) Das Forum ist Ausdruck eines rein persönlichen Interesses des Betreibers, der Administratoren, Moderatoren und der Teilnehmer. Es hat keinen kommerziellen Charakter und bietet keine Produkte oder Leistungen an, sondern dient dem persönlichen Erfahrungsaustausch von Anwendern von Spracherkennungssoftware am Computer, vornehmlich solcher der Marke "Dragon" am PC. Mitglieder des Forums dürfen in sachlicher Form auf kommerzielle Produkte hinweisen, sofern die Produkte in einem inhaltlichen Zusammenhang mit den im Forum behandelten Themen (Spracherkennungssoftware am Computer, siehe Satz 2) stehen. Werbung und jegliche automatisierte Einträge ("Spam") sind unzulässig. Unzulässig sind auch Beiträge, die geeignet sind, die Rechte des Herstellers Nuance oder andere Schutzrechte zu verletzen oder dazu anstiften oder Hilfe leisten. Das Forum ist für Anwender gedacht; es dient nicht dazu, dass Zwischenhändler, Dienstleister für Dragon-Software, Systemadministratoren oder vergleichbar beruflich oder kommerziell mit der Software befasste Personen sich zur Förderung dieser beruflichen Tätigkeit untereinander austauschen, für ihre Produkte werben, oder unentgeltliche Ratschläge von Anwendern einholen.
Die Forenregeln wollte ich (natürlich) nicht infrage stellen. Aber PeterS war wohl übervorsichtig und zu zurückhaltend zumal mir seine Anregung zu googeln auch nicht weiter half.