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Dieses Thema hat 48 Antworten
und wurde 423 mal aufgerufen
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R.Wilke Offline



Beiträge: 6.334

26.02.2011 22:25
#46 RE: Spracherkennung und Kanzleisoftware Zitat · Antworten

Maestro Marius,

perfekt! Einzige Ergänzung: die Zeile "Clipbboard ..." kann wegfallen, weil Du "fullpath" richtigerweise direkt mittels SendKeys einfügst.

Gruß, Rüdiger

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bthiele Offline



Beiträge: 12

27.02.2011 19:29
#47 RE: Spracherkennung und Kanzleisoftware Zitat · Antworten

Habe ich das richtig verstanden, dass man ein VBA-Skript braucht, um der Sekretärin das Diktat zu übermitteln?

Geht das nicht mit "Senden an...", wobei man noch wählen kann, ob man den Text unformatiert als E-Mail verschickt oder die Word-Datei als Anlage?

Ehrlich gesagt, die Notwendigkeit sehe ich überhaupt nicht, vielleicht übersteigt das mein Fassungsvermögen.

Wenn im Büro (auf dem Server) für jede Akte - geordnet nach Registernummer und Jahr - ein eigenes Verzeichnis vorhanden ist, wo liegt da das Problem, am eigenen Arbeitsplatz für die jeweilige Akte das Schriftstück zu diktieren und zumindest den Entwurf dort zur Weiterbearbeitung zu platzieren? Ich habe es so organisiert, dass ich gleich zu Beginn des Diktats als Speicherort das Aktenverzeichnis auf dem Server auswähle. Dann gibt es den Befehl "Speichern unter ..." (bei mir noch etwas modifiziert mit vorangestelltem Datum). Das war's dann eigentlich.

Ich drucke dann lediglich noch eine Verfügung aus, auf der anzukreuzen ist, was weiter mit dem Schriftstück zu geschehen hat. Das Schriftstück selbst ist dann freilich schon fertig, mit Kopfbogen etc. Das sollte bei jeder anständigen Kanzlei-Software ohne großen Aufwand gehen. Aber das muss man nicht unbedingt selbst machen, kann die Sekretärin auch...

Aber noch mal zurück zum Modell "C". Um diese Variante nicht als das einzig Richtige zu propagieren, ohne wenigstens einmal getestet zu haben, wie sich der Zeitaufwand bei den verschiedenen Methoden darstellt, habe ich mit einer ordentlichen Schreibkraft (280 Anschläge pro Minute) den Aufwand einmal getestet. (Und das erst nach vier Jahren Dragon-Nutzung...)

Das sieht dann so aus: Ein Antragsschriftsatz mit Rubrum wurde ausgewählt, der etwa (ohne Kopf mit Adresse etc.) zwei Seiten lang ist. Er umfasst 652 Wörter und (mit Leerräumen) 4721 Anschläge.

Ohne Pause durchdiktiert brauche ich 7 Minuten.

Die Sekretärin hat dieses Diktat in 17 Minuten zu Papier gebracht. Also: Anwalt 7 Minuten, Sekretärin 17 Minuten, macht 24 Minuten, wobei natürlich die unterschiedlichen Kosten von Anwalt und Sekretärin hinreichend berücksichtigt werden müssen.

Nächste Variante: Das Diktat wird (etwas sorgfältiger im Hinblick auf die bevorstehende Umsetzung) als reines Audiodiktat erstellt und abgespeichert. Das dauert dann etwa 8 Minuten, man muss sich etwas mehr Mühe geben, deutlich zu sprechen und im Auge behalten, dass Dragon schon durchaus zu schätzen weiß, wenn man beim Diktat nicht schludert.

Nun kommt die Sekretärin (in diesem Fall leider ich selbst) und muss die Umsetzung durchführen. Das Abhören mit normaler Geschwindigkeit dauert auch etwa 7 Minuten. 16 mal musste korrigiert werden (insbesondere im Rubrum bei Eigennamen etc.). Ich gehe davon aus, dass im Schnitt jede Korrektur durch die Sekretärin etwa 10 Sekunden dauert. Die Wiedergabe muss gestoppt werden, das betreffende Wort ist zu markieren, durch das richtige Wort zu ersetzen (die Sekretärin kann ja nicht einfach "Schreib das!" sagen), anschließend geht es mit der Wiedergabe weiter. Macht bei 16 Veränderungen also dann noch einmal etwa zweieinhalb Minuten.

Das Abhören desselben Textes mit größerer Geschwindigkeit und Mickymaus-Stimme erfordert 4 Minuten und 50 Sekunden. Der Gesamtaufwand bei der Sekretärin liegt nach dieser überschläglichen Rechnung also zwischen siebeneinhalb und 10 Minuten. Beim Anwalt sind es mit etwas sorgfältigerer Sprechweise 8 Minuten, Gesamtaufwand also demnach - je nach Wiedergabegeschwindigkeit - 15 1/2 bis 18 Minuten.

Das geht schon etwas schneller als das herkömmliche Diktat. Allerdings ist die Frage, ob die Arbeit für die Sekretärin sehr vergnüglich ist. Die Belastung liegt einseitig auf Vergleich von Diktat und Schriftstück. Hochkonzentriert mit ständigem Blick auf den Bildschirm.

Nicht wesentlich anders ist der Zeitaufwand, wenn Dragon in der Weise verwendet wird, dass das Schriftstück erstellt und zusammen mit der Sprachdatei abgespeichert wird. Allerdings ist die Umsetzung der Audiodatei am Arbeitsplatz der Sekretärin nicht erforderlich. Der Ladevorgang des Dokuments ist nur etwas länger, das könnte aber wohl vernachlässigt werden. Auch dieses Diktat muss sich die Sekretärin vollständig anhören. Selbst wenn - rein theoretisch - die Fehlerquote nur 1% beträgt, gilt es bei den besagten 652 Wörtern die sechs bis sieben nicht richtig erkannten Wörter zu identifizieren und zu korrigieren.

Also bleibt es hier bei den 15 1/2 bis 18 Minuten für unseren Schriftsatz.

Wie sieht es nun bei der Sofortkorrektur am Arbeitsplatz des Anwalts aus? Da war ich erst ein wenig erschrocken. Das Diktat erforderte 13 Minuten und 15 Sekunden. Das ist fast das Doppelte gegenüber dem Nur-Diktat. In der nicht ganz von der Hand zu weisenden Annahme, dass das Rubrum an diesem Mehraufwand schuld sei, habe ich vorsichtshalber das Rubrum mit Namen, Anschriften etc. einmal extra diktiert. Tatsächlich hat diese Ansammlung von Namen, Anschriften und Formatierungsanweisungen allein etwa 4 Minuten gedauert, obwohl auf diesen Teil nur 56 Wörter entfielen und Word 401 Zeichen inklusive Leezeichen gezählt hatte. Auf den restlichen Fließtext entfielen also nur etwa 9 Minuten 15 Sekunden, der war dann allerdings etwa 8,5% kürzer. Wenn man den Textumfang des Rubrums umrechnet in Fließtext könnte man auf 9 Minuten 45 Sekunden kommen. (Wobei vernachlässigt ist, dass der wesentliche Korrekturaufwand auf das Rubrum entfiel). Der Mehraufwand gegenüber dem flotten Nur-Diktat liegt aber immerhin "über den Daumen" bei 40%, 7 Minuten gegen 9 Minuten 45 Sekunden.

Jetzt könnte man anfangen zu rechnen und die Kosten einer Anwaltsstunde mit der einer Sekretärin vergleichen und käme dann wahrscheinlich zu dem Ergebnis, dass man sich um Himmels willen keine Sofortkorrektur am Arbeitsplatz zumuten sollte.

Es ist nicht bloßer Eigensinn, wenn man trotzdem an dieser Arbeitsweise festhalten möchte. Sie hat andere Vorteile, die hier schon hinlänglich diskutiert wurden. Allerdings, und hier komme ich wieder zum Ausgangspunkt meiner Überlegungen, muss einem die (Kanzlei-)Software unter die Arme greifen. Ich muss über alle Mittel der Textautomatisierung auch mittels Sprachbefehlen verfügen (Textbausteine etc.). Und ich möchte auf meine gesammelten Erkenntnisse aus anderen Akten, Rechtsprechung etc. Datenbanken, Dokumentenmanagement, wie immer sich das nennt, ebenfalls mit Sprache zugreifen können, um (soweit nötig mit Quellenangabe) diese in meine Texte hineinmischen können, wo sich das empfiehlt.

Das nun wäre in meinen Augen etwas, bei dem die Kanzlei-Software dem Diktanten dienen müsste, ohne dass viel herumgebastelt werden muss.

Gruß
BThiele

R.Wilke Offline



Beiträge: 6.334

27.02.2011 21:15
#48 RE: Spracherkennung und Kanzleisoftware Zitat · Antworten

Zitat
Habe ich das richtig verstanden, dass man ein VBA-Skript braucht, um der Sekretärin das Diktat zu übermitteln?



Nein Herr Thiele, heißt es nicht, aber wenn man es so macht, kann es auch automatisieren, aber das wird Herr Raabe sicher noch erläutern.

Was Ihre Messungen angeht, alle Achtung, aber ich denke, die Interpretation der Zahlen ist nicht korrekt, es sei denn, Sie verzichten darauf, nach Bearbeitung der von Ihnen nach der Methode "Banddkiktat" verfassten Texte durch das Sekretariat das Resultat noch mal zu lesen, was ich mir nícht vorstellen möchte.

Grob gesprochen kann man die folgenden Relation aufstellen:

Typ A:

Abfassung 100 % - Bearbeitung im Sekretariat 150 % - Kontrolle durch Verfasser bis zu 80 %

Typ C:

Abfassung 150 % - Bearbeitung im Sekretariat 10 %

Grüße
R. Wilke

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a.wagner Offline



Beiträge: 432

03.03.2011 11:36
#49 RE: Spracherkennung und Kanzleisoftware Zitat · Antworten

Hallo,

Vielen Dank an Herrn Thiele für die doch sehr konkrete Berechnung des Aufwandes. An dieser Stelle ergibt sich in Anbetracht der Angaben von Herrn Wilke meiner Meinung eine gewisse Diskrepanz zwischen der Arbeitsweise der Juristen und beispielsweise eines Gutachters.

Ich für meine Seite als Jurist diktieren ja nicht nur Schriftsätze in einem Umfang von 10 Seiten oder mehr. Ein großer Teil meines Schriftaufkommens befindet sich im Bereich von meiner Meinung nach sogar weniger als zwei DIN A4 Seiten. Den lese ich tatsächlich nur kurz nach dem Diktieren durch und korrigiere dann nicht unbedingt solche immer wieder vorkommenden Fehler bei der Groß- und Kleinschreibung, fehlerhafte Kompositabildung oder fehlerhaften Genitiv. Das lasse ich dann die Sekretärin machen und bei einer zuverlässigen Sekretärin kann man das dann auch blind unterschreiben.

Bei dieser Variante fällt schon mal die Position Kontrolle durch Verfasser weg, die Bearbeitung im Sekretariat nimmt natürlich viel, viel weniger Zeit als bei einem Phonodiktat in Anspruch. Bei der Sekretärin ist die Einstellung so, dass sie beim Korrigieren auch das gesprochene Wort hört, damit sie sich nicht den ganzen Text anhören, sondern nur die Passagen, die fehlerhaft sind, anhören muss.

Ich denke, das ist letztendlich auch der Unterschied, den Herr Raabe macht, wenn er seine E-Mail-Verfügungen diktiert und größere Sachen dann eben direkt in ein Worddokument diktiert werden. Er kann sich meiner Meinung nach mit dem von Herrn Thiele gewünschten System noch ein ganzes Stückchen Sekretariatsarbeit sparen.

Wenn ich Herrn Thiele richtig verstehe will er ja im Prinzip für den normalen Schriftverkehr das, was er heutzutage vom E-Mail-Programm gewöhnt ist. Im Feld "An" gibt er den Empfänger an, an den die E-Mail versandt wird. Normalerweise suchen dann heutzutage die E-Mail-Programme die richtige E-Mail-Adresse aus einer Kontaktdatenbank heraus. Dann gibt man ja nur noch ein Betreff an, schreibt seine E-Mail und meistens hat man eine Signatur am Ende, wo alle wichtigen Daten drin sind. Fertig ist die E-Mail. Das Kanzleiprogramm, dass Herr Thiele nutzen möchte, muss ja eigentlich nichts anderes können. Das ist im Prinzip ein Dokumentenmanagementsystem, wo es verschiedenste Varianten zuhauf gibt. Ich mach ja auch nichts anderes, als einen Briefempfänger auszuwählen, den Text zu diktieren und vom Programm den fertigen Brief erstellen zu lassen. Mehr braucht man eigentlich zunächst nicht, es sei denn der Anwalt will mit dem Kanzleiprogramm viele andere Dinge selbst erledigen, aber das ist hier eigentlich nicht das Thema.

Meine hier benutzte Lösung hat den Vorteil, dass alles in der Datenbank ist und gleich der richtigen Akte zugeordnet wird. Da braucht man dann keine Verzeichnisse auf irgend einem Server anlegen und auch nicht nach irgend einem System Dateinamen vergeben. Man klickt die Akte an und hat dann eine Liste der Schreiben, die dazu gehören. Der einzige Aufwand besteht darin, am Anfang die Akte im System anzulegen und die Adressen der Akte zuzuordnen. Dann kann man fleißig schreiben. Aber das kann meiner Meinung nach jedes Kanzleiprogramm. Falls es das nicht kann, wäre das für mich sehr verwunderlich.

Ich hoffe, dass das Herrn Thiele und auch den anderen ein Stück weiterhilft.

Grüße

A. Wagner

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