Der Hersteller meines Anwaltsprogramms hat mitgeteilt, dass DNS 13.0 beim Start sämtlichen Arbeitsspeicher als belegt im Rechner markieren würde, weshalb dann mein Anwaltsprogramm eine Fehlermeldung ausgibt und nicht startet. Man muss also immer erst das Anwaltsprogramm starten und dann DNS 13.0.
Gibt es eine Möglichkeit dieses Verhalten zu ändern? Vielleicht kann man ja DNS 13.0 nur eine gewisse Menge Speicher zuweisen, sodass es beim Start keine Probleme gibt?
Es würde mir das Leben erleichtern, weil ich doch manchmal „verkehrtherum“ anfange. Und ich denke, bei 8 GB Arbeitsspeicher sollten die Ressourcen ausreichend auch für DNS sein.
Gruß
A. Wagner
[Dragon Legal Anywhere mit SpeechMIke LFH 3510, Intel(R) Core(TM)I7-7500 CPU, 16 GB RAM, Windows 10 Pro. 64 Bit [/i]
Zitat von a.wagnerDer Hersteller meines Anwaltsprogramms hat mitgeteilt, dass DNS 13.0 beim Start sämtlichen Arbeitsspeicher als belegt im Rechner markieren würde, weshalb dann mein Anwaltsprogramm eine Fehlermeldung ausgibt und nicht startet. Man muss also immer erst das Anwaltsprogramm starten und dann DNS 13.0.
Herr Wagner, das ist eine steile These, aber das kann jeder selbst überprüfen und zwar im Task-Manager.
Oder versuchen Sie etwa, beide Programme gleichzeitig zu starten, und haben wir eventuell ein ähnliches Problem, wie es gerade nebenan diskutiert wird?
ZitatGibt es eine Möglichkeit dieses Verhalten zu ändern? Vielleicht kann man ja DNS 13.0 nur eine gewisse Menge Speicher zuweisen, sodass es beim Start keine Probleme gibt?
Das kann man nicht – und man braucht es auch nicht.
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Dragon Professional 16 auf Windows 10 Pro und Windows 11 SpeechMike Premium (LFH3500); Office 2019 Pro + Office 365 (monatliches Abo) HP ZBook Fury 17 G8 - i7-11800H - 24 MB SmartCache - 32 GB RAM - 1 TB SSD
Danke für den Hinweis, Herr Wilke. Im Task-Manager wird doch eigentlich nur angezeigt, wie viel Speicher ein Programm zur Zeit belegt, oder irre ich mich da? Das ist ja auch durchaus unterschiedlich. Jetzt gerade belegt DNS bei mir 490 MB, ich hab aber im Taskmanager auch schon gesehen, dass es 530 oder 540 Megabyte sein können. Bei 7900 MB verfügbaren Arbeitsspeicher ist es auf jedem Fall nicht alles.
Weil mir diese These eben wenig glaubwürdig war, habe ich hier mal nachgefragt. Ansonsten würde man ja wahrscheinlich auch bei anderen Programmen solch eine Mitteilung bekommen. Die Fehlermeldung erscheint auch meines Erachtens eher auf eine andere Programmfrage zu verweisen. Ich hab sie mal beigefügt.
Wenn ich das richtig weiß, läuft das Anwaltsprogramm auf einer Java-Umgebung, damit kenne ich mich nun aber gar nicht aus. Wieso das von DNS belegt wird, was mehrere Anwaltsprogramm-Anwender in deren Forum bestätigen, kann ich mir auch nicht so recht vorstellen.
Für ein paar weitere Informationen wäre ich dankbar!
Gruß
A. Wagner
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Herr Wagner, Sie bitten um weitere Informationen dazu. Wenn es sich tatsächlich so verhielte wie dargestellt, würde auf dem System mit Sicherheit während des Starts von Dragon und auch danach gar nichts mehr gehen, und dann wären alle Programme davon betroffen, und nicht nur eine im besonderen.
Es trifft zu, dass im Taskmanager die endgültige Speicherverwendung angezeigt wird, nachdem das Programm gestartet ist, das Ladeverhalten kann man aber ebenfalls sehr genau nachvollziehen, wenn man vor dem Start von Dragon den Taskmanager öffnet, auf den Reiter „Prozesse“ wechselt, die Liste unter „Abbildname“ alphabetisch so einstellt, dass „N“ im Sichtfeld ist, und dann nach dem Start von Dragon beobachtet, wie sich „NatSpeak.exe“ in der Folge entwickelt. Zu keinem Zeitpunkt geht die Speicherauslastung über den Maximalwert von zur Zeit 500-570 MB hinaus. Soviel zu der „steilen These“.
Die Ausführungen von Herrn Brinkmann demgegenüber bringen doch sehr viel mehr Licht in das Dunkel.
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