Ich gebe es gerne zu, dass wir Studenten der Jurisprudenz damals gerne Skripte und vor allem Zusammenfassungen getauscht haben. In einem Unterforum habe ich nun gesehen, dass jemand eine Auflistung von schwierigen Wörtern zur Verfügung gestellt hat. Da frage ich mich nun, nachdem ich selbst wie die andern auch über Wörterlisten verfüge, ob im Hinblick auf eine verbesserte Spracherkennungsgenauigkeit der Austausch solcher Listen Sinn machen könnte und wenn ja, wer da dabei wäre, wenn ja wiederum, was dagegen sprechen könnte (Urheberrecht, Datenschutz, ich weiss nicht was alles). Ich weiss, es gibt käuflich erwerbliche Listen, aber das hindert uns ja eigentlich nicht unbedingt, diese Thematik einmal zu besprechen.
Vielen Dank für Ihre Hinweise. Als Rechtsanwalt bin ich natürlich vor allem an juristischen Begriffen interessiert. Ich habe kürzlich eine Wortliste von 600'000 Wörtern erworben für rund € 20 und Dragon wusste leider nichts anderes, als mir mitzuteilen, dass sich darin keine neuen Wörter befänden. Na ja. Vielleicht sehe ich da etwas falsch. Ich gebe wiederum zu, ich habe keine grossen Probleme mit dem Verfassen von Texten, weshalb ich wiederum und infolgedessen sehr sehr wenig in die Bedienungsanleitung gucke.
Gerne kann man sich bei mir auch mit privater Nachricht melden.
Vielen Dank für die zahlreichen Beiträge und interessanten Antworten.
ich weiß nicht genau, welche Dragon Version Sie verwenden (die von mir verwendete Legal Version enthält in größerem Umfang juristisches Vokabular, mit dessen Hilfe dann eher sogleich Zitate aus Fachbüchern und gerichtlichen Entscheidungen etc. gelingen). Ich würde mir allerdings nicht mein Vokabular durch unzählige ergänzende Begriffe aus fremden Wörterlisten "zumüllen", die ich vielleicht nie verwenden werde. Sinn macht aus meiner Sicht immer nur das Vokabular, dass Sie tatsächlich auch nutzen werden. Wenn Sie mit dem Verfassen von Texten keine großen Probleme haben, belassen Sie es doch einfach bei Ihrem Vokabular.
Mit freundlichem Gruß aus Hamburg Malte Rossbach Dragon legal individual 15.0 Windows 10 Prof. 64 bit, MS Office 2013, Intel Core i7 3770K, 16 GB RAM, Asus Xonar Soundkarte, Sennheiser MD 431 II; sowie Notebook, Core i5-6267U, 6 GB RAM, Windows 10 Home 64 bit, MS Office 2015, Sennheiser USB Headset PC 26. http://www.rechtsanwalt-rossbach.de