ich wende mich an Euch mit einer Frage zu den Updatemöglichkeiten und hoffe, dass es jemanden gibt, der sich mit solchen Details auskennt.
Ich habe vor einigen Jahren als Student Dragon Legal in der Version 10 als Studentenversion gekauft. Nun würde ich gerne auf die aktuelle Version updaten, allerdings gibt es keine Studentenversionen mehr. Die Frage ist also, ob man eine Studentenversion auf eine reguläre upgraden kann. Ich habe dazu unterschiedliche Informationen erhalten. Von der Nuance Hotline selbst bekam ich die Auskunft, das wäre kein Problem, weil es sich um identische Versionen handele, die nur bei unterschiedlichen Stellen registriert würden. Dafür spricht, dass damals lediglich die Seriennummer nicht mitgesendet wurde und ich diese erst bekam, nachdem ich nachgewiesen hatte, dass ich Student war. Ansonsten schien aber alles der regulären Version zu entsprechen. Unter "Hilfe" "Info" bei Dragon steht zudem nicht, dass es sich um eine Studentenversion handelt. Von dem Händler, bei dem ich beabsichtigte, das Update zu kaufen, bekam ich dagegen die Auskunft, das ginge nicht. Auch er hatte mit Nuance gesprochen und dort diese Auskunft erhalten. Weil die Studentenversionen eingestellt worden seien, könne auch kein Update mehr erworben werden und ich müsse nun ggf. eine reguläre Version kaufen.
Ich frage mich nun, ob das Update tatsächlich scheitern würde, wenn ich es versuchen würde, weil das Programm erkennt, dass die Versionen inkompatibel sind, oder ob die Auskunft von Nuance, die ich über den Händler erhalten habe, evtl. nur aus Verkaufsgründen so lautet, weil sie nicht wollen, dass man die reguläre Version zum Updatepreis erhält, ein Update aber möglich wäre.
Für die Hilfe bedanke ich mich schon einmal vielfach im Voraus!
Auf gut juristisch würde ich sagen, es bestehen überwiegende Erfolgsaussichten dafür, dass Dragon beim Update nur abfragt, ob ein Datenträger einer bestimmten Version und Edition eingelegt wird, nicht aber, ob es sich um eine Studentenversion handelte. Eine verbindliche Aussage dazu kann freilich nur der Hersteller machen. Aus nahe liegenden Gründen sollte man diesbezüglich auf einer E-Mail bestehen statt sich auf eine nicht reproduzierbare telefonische Auskunft zu verlassen.
Wenn Sie das Rest- oder Rechts-Risiko nicht eingehen wollen, könnten Sie alternativ überlegen, stattdessen auf eine Premium-Version zu wechseln, wenn Sie nicht mit benutzerdefinierten Befehlen arbeiten oder den sonstigen Komfortfunktionen und erweiterten Möglichkeiten der Profiversion (automatische Umsetzung von Audiodateien, Korrektur durch Dritte usw.). Auch wenn ich diese Möglichkeiten nicht missen möchte - wirklich nötig sind sie nur für wenige. Jedenfalls brauchen Sie die LEGAL-Version nicht um juristische Texte zu produzieren. Das Standardvokabular enthält meines Erachtens ebenfalls alle juristischen Begriffe, die auch das rechtliche Vokabular enthält, für einige muss man dann eben händisch alternative Schreibweisen definieren, um den juristischen Gepflogenheiten zu entsprechen. Das ist kein großes Problem. Das juristische Vokabular mag vom Sprachmodell her (relative Wahrscheinlichkeiten der Wortfolgen) theoretisch etwas besser auf juristische Texte abgestimmt sein, praktisch wirkt sich das nach meiner Erfahrung nicht aus.
ZitatAuf gut juristisch würde ich sagen, es bestehen überwiegende Erfolgsaussichten dafür, dass Dragon beim Update nur abfragt, ob ein Datenträger einer bestimmten Version und Edition eingelegt wird, nicht aber, ob es sich um eine Studentenversion handelte.
Da bin ich mir unsicher. Ohne es belegen zu können, meine ich zu wissen, dass man wenigstens einmal eine Vollversion erlangen muss, um in den regulären Update-Turnus einsteigen zu können. Aus gutem Grund, oder?
Gruß, RW
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Dragon Professional 16 auf Windows 10 Pro und Windows 11 SpeechMike Premium (LFH3500); Office 2019 Pro + Office 365 (monatliches Abo) HP ZBook Fury 17 G8 - i7-11800H - 24 MB SmartCache - 32 GB RAM - 1 TB SSD
Vielen Dank schon einmal für die Antworten. Aus Sicht von Nuance könnte ich durchaus verstehen, wenn an irgend einer Stelle eine Blockade eingebaut wäre. Aber mir ist unklar, wo die genau liegen soll, weil der einzige Unterschied, den ich zur regulären Version erkennen kann, der ist, dass damals die Seriennummer nicht beilag, sondern ich sie erst bekam, nachdem ich meine Berechtigung nachgewiesen hatte. Aber das heißt natürlich nichts und das Restrisiko sind 280 €. Das ist es mir dann auch nicht wert.
Ich werde mich wohl tatsächlich einmal näher mit der Premium-Version auseinandersetzen, auch wenn es ein paar Features in der Legal-Version gibt, die auch ich sehr nützlich finde.
Zitat von WalkerTXRangerAber mir ist unklar, wo die genau liegen soll, weil der einzige Unterschied, den ich zur regulären Version erkennen kann, der ist, dass damals die Seriennummer nicht beilag, sondern ich sie erst bekam, nachdem ich meine Berechtigung nachgewiesen hatte.
Technisch wäre das relativ einfach. Bei der Installation eines Updates muss das Installationsmedium der Vorversion kurz nach dem Start eingelegt werden, worauf hin geprüft wird, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, also die vorhandene Vorversion tatsächlich zum jeweiligen Update berechtigt. Und es dürfte kein Problem sein, die Installationsversionen für die so genannten EDU- oder auch NPO-Varianten so einzurichten, dass sie sich auch als solche ausweisen.
Aber wie gesagt, das sind keine verbindlichen Auskünfte, zumal wir nicht mit dem Hersteller oder mit dem Handel in Verbindung stehen.
Gruß, RW
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