ich versuche seit einiger Zeit vergeblich, Dragon 13 Legal beizubringen, Abkürzungen umzusetzen. Wenn ich sage "Meines Erachtens", soll Dragon "m.E." schreiben. Wenn ich als gesprochene Form "Meines Erachtens" und als geschrieben Form "m.E." eintrage, schreibt Dragon stur "Meines Erachtens", auch wenn ich das mehrmals trainiere und über die Korrektur immer wieder "m.E." wähle. Mit "vergleiche"/"vgl." hat das nach mehrmaligen Versuchen funktioniert. Ich habe schon mal in diesem Forum Beiträge zu diesem Thema gelesen, die aber nicht wirklich weitergeholfen haben. Mit "sogenannte"/"sog." funktioniert die Umsetzung übrigens auch nicht.
Vielleicht hat noch jemand den entscheidenden Tipp.
Tapps: Diesen Frust kann ich nachvollziehen. Der Ausdruck „m. E.“ wird bei mir bei Verwendung des juristischen Vokabulars mal abgekürzt, mal nicht, und das, obwohl im Vokabular nichts dazu verzeichnet ist. Hier läuft wohl eine hintergründige, nicht vom Nutzer steuerbare Regel. Verwende ich das allgemeine Vokabular, wird der Ausdruck stets ausgeschrieben. Im Fall von „m. E.“ wäre mir das ganz herzlich egal, weil ich ohnehin keinen guten Grund für eine Abkürzung sehe.
Richtig nervig finde ich die Schwierigkeiten jedoch bei Ausdrücken, die nach den allgemeinen Konventionen abgekürzt werden müssen, etwa „a.a.O.“ oder „m.w.N.“. Hier hängt der Erfolg häufig vom Zufall ab (oder vom Vorführeffekt – eben ging es).
Ich habe den Eindruck, dass insbesondere mehrgliedrige Abkürzungen (also solche aus mehreren Worten) Schwierigkeiten machen, bei denen für ein Wort eine "gedruckte Form" im Vokabular hinterlegt ist (im Unterschied zur geschriebenen Form oder zur alternativen Schreibweise), wie z.B. "O." für Ort. Diese Dinger kann man ja leider nicht löschen (ich kann es zumindest nicht).
Ich würde m.E. als neues Wort in das Vokabular aufnehmen und zwar geschriebene Form: "m.E." und gesprochene Form: "Meines Erachtens kurz", um zu der anderen Variante des im Vokabular enthaltenen Begriffes "Meines Erachtens" zu differenzieren. So mache ich es jedenfalls, wenn ich in bestimmten Fällen nur Abkürzungen, z.B. "RAe" (gesprochen: Rechtsanwälte kurz), verwenden möchte.
Mit freundlichem Gruß aus Hamburg Malte Rossbach Dragon legal individual 15.0 Windows 10 Prof. 64 bit, MS Office 2013, Intel Core i7 3770K, 16 GB RAM, Asus Xonar Soundkarte, Sennheiser MD 431 II; sowie Notebook, Core i5-6267U, 6 GB RAM, Windows 10 Home 64 bit, MS Office 2015, Sennheiser USB Headset PC 26. http://www.rechtsanwalt-rossbach.de
Zitat von RossbachIch würde m.E. als neues Wort in das Vokabular aufnehmen und zwar geschriebene Form: "m.E." und gesprochene Form: "Meines Erachtens kurz", um zu der anderen Variante des im Vokabular enthaltenen Begriffes "Meines Erachtens" zu differenzieren. So mache ich es jedenfalls, wenn ich in bestimmten Fällen nur Abkürzungen, z.B. "RAe" (gesprochen: Rechtsanwälte kurz), verwenden möchte.
Zitat von RossbachIch würde m.E. als neues Wort in das Vokabular aufnehmen und zwar geschriebene Form: "m.E." und gesprochene Form: "Meines Erachtens kurz",
Zitat von thali Super Tipp! Funktioniert hervorragend.
Naja, diese Methode ist alt und wurde schon verschiedentlich diskutiert. Sie funktioniert zwar bei Abkürzungen aus einem Wort wie RAe recht gut (ich habe diverse solche Einträge, meist allerdings mit dem "Befehlswort" vorneweg, bei mir "abgekürzt"). Sie ist aber bei Abkürzungen der von Tapps angesprochenen Art leider nicht zuverlässig. Jeder, der das schon mal mit "a.a.O.", "m.w.N." ausprobiert hat, wird davon ein gar nicht so kurzes Lied singen können.
Zitat von TappsVielen Dank für die vielen Tipps. Ich werde sie mal ausprobieren und mich wieder melden.
So, ich habe jetzt mal die Variante mit dem nachgestellten "kurz" probiert, was in den meisten Fällen nach einigen Korrekturen funktionierte. Nur die Rechtsanwälte (RAe) weigern sich beharrlich.