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Dieses Thema hat 48 Antworten
und wurde 468 mal aufgerufen
 Berichte und Tipps
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carstue Offline



Beiträge: 224

09.02.2011 15:35
#16 RE: Spracherkennung und Kanzleisoftware Zitat · Antworten

Dem Beitrag von Marius kann ich als Nichtjurist nur beipflichten. Insbesondere die aktuelle Dragon-Version läuft so gut, dass ich für einen im Online-Diktat selbst korrigierten Text nicht länger brauche, als wenn ich eine Schreibkraft miteinbeziehe. Nach der Fertigstellung lasse ich dann noch einmal den aktuellen Duden-Korrektur über meine Gutachten laufen, dessen Rechtschreib- und vor allen Dingen Grammatikkorrektur um Längen besser ist als die in Word integrierte. Ausgedruckt wird bei mir erst, nachdem sämtliche Schreib- und Korrekturarbeiten durchgeführt worden sind.

Der Drache versucht zwar gelegentlich immer noch, die Aufmerksamkeit des Diktieren dann durch die Bildung vollkommen unsinniger Komposita oder auch gelegentlich sinnentstellender Worte zu testen, diese Ungereimtheiten fallen aber beim Blick auf den Bildschirm in der Regel sofort auf. In diesem Zusammenhang möchte ich noch darauf hinweisen, dass ich den Prozessor in meinem Rechner aufgrund seiner überragenden Fähigkeiten bewusst als Professor bezeichne.

a.wagner Offline



Beiträge: 432

14.02.2011 14:35
#17 RE: Spracherkennung und Kanzleisoftware Zitat · Antworten

Danke für die Hinweise.

Wahrscheinlich bin ich durch jahrelanges Diktieren in ein Diktiergerät von Bildschirm "entwöhnt". Da ich ein Headset benutze, stehe ich auch schon mal auf und laufe durch mein Büro beim Diktieren. Da entsteht schon mal eine DIN A4-Seite, ohne dass ich ein einziges Mal auf den Bildschirm sehe. Wenn ich dann damit fertig bin, habe ich da nicht unbedingt Lust, alles nochmal selber zu lesen und zu korrigieren. Deswegen gebe ich meine Diktate einfach gern weiter ans Personal.

Wenn ich auf der anderen Seite dann schon alles genau noch einmal lese und korrigiere, kann ich im Prinzip auch die Briefe gleich ganz fertig machen. Die Software liefert ja gleich alle Daten zum Schreiben, die ich so rundherum brauche. Allenfalls ein Aktenzeichen der Gegenseite wäre vielleicht noch im Betreff zu berücksichtigen, aber das kann man ja im Prinzip auch korrigieren.

Die Frage ist letztendlich, welche Variante einem besser liegt. Vor nicht allzu langer Zeit habe ich auch noch einen maschinegeschriebenen Anwaltsbrief mit Durchschlag von einer zugegebenermaßen schon etwas älteren Rechtsanwälten aus dem hohen Norden erhalten. Die Bandbreite ist also sehr groß.

Gibt es irgendwo eine Internetseite oder überhaupt jemanden, der sich damit wissenschaftlich beschäftigt, welcher Art und Weise der Bearbeitung von Akten und Dokumenten wirtschaftlich letztendlich effektiver ist? Bei Behörden und ähnlichen Institutionen habe ich ja manchmal das Gefühl, dass dort nur noch hochqualifizierte Menschen beschäftigt werden und auf Personal, das einfache Dinge erledigt, weitestgehend verzichtet wird. Da beschleicht mich das – unüberprüfte – Gefühl, das eigentlich zu viel Geld ausgegeben wird, weil hochqualifizierte Leute sich mit Dingen beschäftigen, die man auch mit einem 10.-Klasse-Abschluss und einer ordentlichen Lehre im Bürobereich erledigen kann. Aber das nur so am Rande.

Grüße

A. Wagner

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R.Wilke Offline



Beiträge: 6.357

14.02.2011 17:18
#18 RE: Spracherkennung und Kanzleisoftware Zitat · Antworten

Zitat
Da entsteht schon mal eine DIN A4-Seite, ohne dass ich ein einziges Mal auf den Bildschirm sehe. Wenn ich dann damit fertig bin, habe ich da nicht unbedingt Lust, alles nochmal selber zu lesen und zu korrigieren. Deswegen gebe ich meine Diktate einfach gern weiter ans Personal.



Hallo Herr Wagner,

diese Diskussion ist ein alter Hut, bei uns im Büro haben wir die beiden gegenteiligen Positionen auch jahrelang gegeneinander ins Feld geführt, der "Weg-Diktierer" beansprucht für sich, viele schneller damit fertig zu sein als der "Fertig-Macher", vergisst aber dabei, wie oft und wie lange er sich anschließend noch mit dem Text befassen muss – ganz zu schweigen von der Zeit und der Mühe, die andere darauf verwenden müssen, damit er ihn wieder zu Gesicht bekommt, und das ganze hin und her unter Umständen mehrmals.

Kurz gesagt, wenn Sie in der oben beschriebenen Phase mit dem Text fertig wären, wären Sie in der Tat sehr effizient – ich bezweifle es aber.

Ich dagegen kann von mir behaupten, dass ich alle meine Texte nur ein einziges Mal "bewege", es sei denn, es gibt außer der Reihe irgendeinen Grund für mich, sie nochmal zu lesen.

Immerhin, seit mehr als zweieinhalb Jahren gibt es, nach den zuvor jahrelangen Diskussionen darüber, mittlerweile nur noch C-Typen bei uns. Zugegeben, es war ein harter Kampf, aber es hat sich gelohnt. Aber überzeugen davon muss man sich selbst, denn das allerwichtigste ist, dass man von der Effizienz seines Tuns überzeugt ist.

Gruß, Rüdiger Wilke

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carstue Offline



Beiträge: 224

14.02.2011 20:44
#19 RE: Spracherkennung und Kanzleisoftware Zitat · Antworten

Zitat von a.wagner
Da entsteht schon mal eine DIN A4-Seite, ohne dass ich ein einziges Mal auf den Bildschirm sehe. Wenn ich dann damit fertig bin, habe ich da nicht unbedingt Lust, alles nochmal selber zu lesen und zu korrigieren. Deswegen gebe ich meine Diktate einfach gern weiter ans Personal.



Wenn Sie auf diese Art zu arbeiten festgelegt sind, ist die ganze Diskussion hier unnötig. Eins steht aber aus meiner Sicht fest: benötigen Sie Ihren eigenen Angaben nach wirklich schon bei einer DIN A4 Seite Text meist 3 Ausdrucke, um alle Fehler zu beseitigen, werden Sie beim Diktieren direkt vor dem Monitor auf jeden Fall deutlich schneller arbeiten können.

Eine wissenschaftliche Untersuchung dazu, welche Arbeitsweise nun am effektivsten ist, gibt es meines Wissens nicht. Eine allgemeingültige Untersuchung zu dieser Problematik kann es auch gar nicht geben, weil jeder seine individuellen Vorlieben und Arbeitsumgebungen hat und diese kaum in einer Untersuchung repräsentativ erfasst werden können.

Man kann aber für sich ganz individuell relativ leicht überprüfen, wie man am effektivsten arbeitet: wenn man nur über eine Woche regelmäßig die Zeiten festhält, die man für das Erstellen von Schriftsätzen mit der einen Arbeitsweise benötigt und das dann anschließend mit den Zeiten vergleicht, die sich bei der anderen Arbeitsweise ergeben, weiß man Bescheid. Dabei sollte man aber - wie Rüdiger schon sagte - nicht mogeln und bei der Einbeziehung einer Schreibkraft tatsächlich die Zeit vom Diktat der ersten Zeiles bis zur endgültigen Fertigstellung des Schriftsatzes berücksichtigen.

Das Ganze nützt allerdings dann nichts, wenn man nicht bereit ist, sich von langjährig bestehenden Verhaltensmustern zu lösen und etwas Neues auszuprobieren. Ist man das nicht, sollte sich aber eigentlich auch die Frage nach der Effektivität nicht stellen.

a.wagner Offline



Beiträge: 432

15.02.2011 10:39
#20 RE: Spracherkennung und Kanzleisoftware Zitat · Antworten

Hallo,

Auch wenn die Diskussion ein "alter Hut" ist und man natürlich fragen muss, ob ich meine Art und Weise des Arbeitens wirklich ändern will, habe ich trotzdem noch weitere Anmerkungen dazu:

Vor 11, 12 Jahren kannte ich ganz viele Berufskollegen, die die Technik der Spracherkennung in einer Kanzlei nutzen wollten. Die meisten waren sehr schnell davon enttäuscht und haben es aufgegeben. Wenn ich heute Berufskollegen oder auch "ganz normalen" Menschen erzähle, dass Spracherkennung sehr gut funktioniert, wollen sie es nicht glauben und sind dann sehr erstaunt über die Ergebnisse bei einer Vorführung. Dabei habe ich außerdem schon von Projekten in Gerichten und Behörden gehört, die genau wegen der Problematik der notwendigen Nachbearbeitung seitens des Diktanten bzw. der wahrscheinlich notwendigen Umstellung der Arbeitsweise gescheitert sind.

Ich halte demgegenüber Spracherkennung für eine sehr wichtige Technik, weil sie bei richtigem Einsatz unserer Art und Weise der Kommunikation viel besser entspricht als das "umständliche" Tippen auf einer Tastatur bzw. auf einem Touchscreen.

Aus diesem Grunde muss man also ernsthaft überlegen, wie man die Problematik der "gewohnten" oder auch durch behördliche Strukturen zunächst festgelegten Arbeitsweise mit der Technik der Spracherkennung zusammenbringt.

Das ist meiner Meinung nach Anlass für meine wiederkehrenden Überlegungen zur Arbeitsweise.

Bei mir muss ich in Anbetracht Ihrer Anmerkungen hier zunächst feststellen, dass ich meine Arbeitsweise sehr effektiv finde.

Durch die besondere technische Situation – wo mir ja Herr Wilke geholfen hat, sie nun auch mit DNS umzusetzen – ist es mir möglich, so wie bisher zu diktieren. Also tatsächlich diktieren ich einfach meinen Text. Wenn ich Lust habe, korrigiere ich das manchmal auch. Meist wird die diktierte Datei jedoch durch meine Sekretären fertig bearbeitet und dann unterschreibe ich das fertige Dokument bzw. schicke die fertige E-Mail weg.

Dadurch, dass die Sekretären Sprache und Text hat, gibt es nur sehr wenige Rückfragen. Wenn das bei einem Schriftsatz von 5-6 Seiten mal ein oder zwei Stellen sind, werde ich entweder telefonisch oder persönlich befragt, wenn ich mal gerade im Sekretariat weile.

Allein wäre ich da wirklich langsamer, ich müsste ja die 5-6 Seiten nochmal alle lesen.

Bei noch längeren Texten bleibt es im Prinzip bei dem dargestellten Verhältnis, da bekomme ich dann auch mal das Dokument zur Bearbeitung zurück. Die Stellen, die nicht verstanden wurden, sind dann markiert, beispielsweise durch Fettdruck.

Wenn ich das jetzt so konkret betrachte, wie ich derzeit arbeite, sehe ich keinen wirklichen Ansatz, eine Verbesserung durch eine Umstellung der Arbeitsweise zu erreichen. Überzeugen würde mich vielleicht eine Berechnung, die die eingesparten Sekretariatsstunden dem Mehr an Anwaltsstunden gegenüberstellt. Dabei muss man natürlich berücksichtigen, dass ich ein Mehr an Anwaltsstunden nur in begrenztem Umfang leisten kann. Schon jetzt ist ja mein Tag vollkommen ausgefüllt, ein Mehr an Anwaltsstunden für eine Sache heißt eigentlich nichts anderes, als dass ich weniger Sachen erledigen kann.

So, jetzt habe ich ein bisschen aus dem Nähkästchen hier geplaudert und suche jemanden, der mir mal die Variante C nicht nur theoretisch sondern praktisch so zeigen kann, dass ich meine Arbeitsweise in Zukunft umstelle und verbessere.

Für jemanden, der DNS verkauft, wäre das außerdem ein wichtiger Punkt, um die Einführung von Spracherkennung bei Gerichten und Behörden mal voranzubringen. Ehrlich gesagt bin ich ja immer wieder entsetzt, wenn ich bei Gericht bin und krächzende Protokollierungen von Vergleichen auf Diktatbändern aus dem vorigen Jahrtausend anhören muss. Da scheint irgendwie die Zeit stehen geblieben zu sein.

Grüße und nochmals herzlichen Dank für die Beteiligung an der Diskussion hier!

A. Wagner

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R.Wilke Offline



Beiträge: 6.357

17.02.2011 18:51
#21 RE: Spracherkennung und Kanzleisoftware Zitat · Antworten

Zitat
Wenn ich das jetzt so konkret betrachte, wie ich derzeit arbeite, sehe ich keinen wirklichen Ansatz, eine Verbesserung durch eine Umstellung der Arbeitsweise zu erreichen. Überzeugen würde mich vielleicht eine Berechnung, die die eingesparten Sekretariatsstunden dem Mehr an Anwaltsstunden gegenüberstellt. Dabei muss man natürlich berücksichtigen, dass ich ein Mehr an Anwaltsstunden nur in begrenztem Umfang leisten kann. Schon jetzt ist ja mein Tag vollkommen ausgefüllt, ein Mehr an Anwaltsstunden für eine Sache heißt eigentlich nichts anderes, als dass ich weniger Sachen erledigen kann.



Hallo Herr Wagner,

das hängt alles davon ab, wie viel Zeit sie effektiv mit den Texten verbringen, nicht nur für das erste "rasche" Herunterdiktieren, sondern auch für die Nachbearbeitung. Ich gehe davon aus, dass Sie Ihre Texte nach Überarbeitung im Sekretariat noch einmal durchgehen, bevor sie an die entsprechenden Stellen weitergeleitet werden. Es sei denn, sie verlassen sich voll und ganz darauf, was das Sekretariat aus den Texten gemacht hat, so dass Sie sie nicht noch einmal lesen, was ich mir aber nicht vorstellen kann. Das würden Sie sicherlich auch nicht so handhaben, wenn die Texte konventionell diktiert und transkribiert wären.

Der Vorteil des Einsatzes der Spracherkennung direkt am Bildschirm besteht aber gerade darin, dass der Verfasser sich nur ein einziges Mal mit dem Text befassen muss, wenn er ihn gleich in die endgültige Form bringt, zumindest was die Verfassung des Textes betrifft, möglicherweise auch sogleich die Formatierung, aber das steht auf einem anderen Blatt.

Insgesamt benötigt er dafür weitaus weniger Zeit als es erfordert, nach dem Rücklauf des Textes diesen noch einmal zu lesen, überprüfen, eventuell korrigieren oder überarbeiten usw.

Wir handhaben es jedenfalls so, dass wir unsere Texte fix und fertig diktieren und als reine Textdateien dem Sekretariat übergeben, dort werden sie dann in entsprechende Dokumentvorlagen kopiert, mit Zusätzen versehen, die nicht unmittelbar in den Text hinein gehören, formatiert und als fertiges Dokument versandt. Wir verlassen uns natürlich darauf, dass die Texte beim Kopiervorgang unversehrt bleiben, und seitdem wir die Dokumente nur noch elektronisch versenden, unterzeichnen wir sie nicht einmal, aber auch vorher haben wir die Texte in der Regel nicht noch einmal komplett gelesen, wenn überhaupt.

Insgesamt sind wir dadurch wesentlich effizienter, unsere Texte sind sehr viel schneller fertig und bei den Empfängern. Wenn ich beispielsweise am Vormittag fünf Besichtigungstermine habe und gegen 14:00 Uhr im Büro bin, habe ich spätestens bis 16:00 Uhr meine Berichte diktiert, das Sekretariat benötigt pro Bericht maximal 5 min für die weitere Bearbeitung einschließlich Versand, der Auftraggeber hat alle Berichte noch am selben Tag.

Dieses Beispiel ist natürlich etwas konstruiert, in der Praxis sind die Arbeitsabläufe teilweise ganz unterschiedlich, von der Struktur her aber stellt es sich so dar. Bei dem anderen System ist dies einfach nicht möglich.

Das Gute daran ist, nicht nur die Verfasser der Berichte leisten mehr, das Sekretariat hat nun wesentlich mehr Kapazitäten frei für andere Dinge, die nicht nur interessanter, sondern auch wirtschaftlicher sind, und kann mehr und mehr dazu eingebunden werden, uns zuzuarbeiten.

Auf eine kurze Formel gebracht: weniger arbeiten, mehr leisten.

Viele Grüße

Rüdiger Wilke

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carstue Offline



Beiträge: 224

17.02.2011 21:17
#22 RE: Spracherkennung und Kanzleisoftware Zitat · Antworten

Zitat von a.wagner
Durch die besondere technische Situation – wo mir ja Herr Wilke geholfen hat, sie nun auch mit DNS umzusetzen – ist es mir möglich, so wie bisher zu diktieren. Also tatsächlich diktieren ich einfach meinen Text. Wenn ich Lust habe, korrigiere ich das manchmal auch. Meist wird die diktierte Datei jedoch durch meine Sekretären fertig bearbeitet und dann unterschreibe ich das fertige Dokument bzw. schicke die fertige E-Mail weg.



Wenn Sie in der Lage sind, alle Ihre Texte druckreif zu diktieren bzw. über ein Sekretariat verfügen, das sowohl fachlich als auch sprachlich dazu in der Lage ist, Ihre Texte in die erforderliche Form zu bringen, dann gibt es vermutlich wirklich keine Ansatzpunkte für eine Erhöhung der Effektivität.

Wie dem auch sei: ich bin mir aber mit meinen bisherigen Erfahrungen sowohl als Einzelkämpfer in meinem Ingenieurbüro als auch vorher als Angestellter in einem der größten Ingenieurbüros in Deutschland mit einem Sekretariat mit einigen wirklich guten Kräften sicher, dass es sich für den "Normalarbeiter", der seine Texte vor der endgültigen Fertigstellung einmal im Zusammenhang vor sich sehen möchte und der nur auf ein Sekretariat mit Durchschnittskräften zurückgreifen kann, die zudem auch gelegentlich mal krank werden, lohnt, es einmal mit dem Onlinediktat zu probieren.

Zu welchen Schlüssen man dann gelangt, kann man sicherlich nicht verallgemeinern. Wenn aber eine allgemeine Technikaffinität besteht und man zudem bereit ist, seine bisherige Arbeitsweise infrage zu stellen und gegebenenfalls auch durch ein vollständig anderes System zu ersetzen, dann bin ich fest davon überzeugt, dass die Spracherkennung ganz erheblich zur Steigerung der Effektivität beitragen kann. Ich z.B. hätte es während meiner Zeit als Angestellter gerne gesehen, wenn die Bürokräfte nicht unnötigerweise Texte getippt, sondern mir alle organisatorischen Arbeiten abgenommen hätten. Ich hatte zwar damals als einziger der zehn Ingenieure in unserer Abteilung das Sekretariat nicht mit unnötigen Gutachtenschreibarbeiten belastet, die Bürokräfte konnten mir aber trotzdem nicht die organisatorischen Tätigkeiten abnehmen, was für mich eine ganz erhebliche Steigerung der Effizienz bedeutet hätte. Dafür waren einfach die Voraussetzungen nicht vorhanden.

Mir ist lebhaft in Erinnerung geblieben, wie ich damals noch als Angestellter wegen der möglichen Einführung der Spracherkennung für die Gutachter extra zu einem Meeting in unserer Hauptverwaltung geflogen bin und dort mit den "wichtigen Herren" gesprochen habe. Dort saß ich dann mit einem NaturallySpeaking-Distributor ohne jegliche Ideen und zwei Mitarbeitern aus der Fachabteilung und einem EDV-Abteilungsleiter zusammen, die von der Spracherkennung lediglich wussten, dass es sie gibt.

Ich bin fest davon überzeugt, dass sich Spracherkennung bisher vor allem aus dem Grund noch nicht auf breiter Front durchgesetzt hat, weil es gerade in Großunternehmenn fast überall so zugeht. Da hat irgend ein hohes Tier von einem Bekannten gehört, dass dessen Bekannter vor fünf Jahren irgendwann einmal mit Spracherkennung herumgespielt und sie als ganz großen Mist empfunden hat. Und weil der Bekannte des Bekannten von Mr. Wichtig das meinte, ist das auch so.

Aus meiner Sicht kann man das volle Potenzial der Spracherkennung aber nur dann ergründen, wenn man vorher definiert, was man überhaupt erreichen will. Wenn man dann noch Leute mit Fachkenntnis in die Planung einbezieht und die Sache zunächst bei geistig etwas flexibleren Mitarbeitern einführt, die bereit sind, ein wenig Zeit zu opfern, um sich Gedanken um Verbesserungen für eine breite Einführung zu machen, dann bin ich nach dem heutigen Stand der Qualität der Spracherkennung davon überzeugt, dass dies in jedem Fall und unter allen Bedingungen zu einer Steigerung der Effektivität führen wird.

Gruß, Carsten Stückmann

R.Wilke Offline



Beiträge: 6.357

17.02.2011 21:44
#23 RE: Spracherkennung und Kanzleisoftware Zitat · Antworten

Exakt! Spracherkennung zu verkaufen bedeutet nicht zwangsläufig, sie selbst zu verwenden und sich selbst so richtig mit den Möglichkeiten ihrer Anwendung auszukennen, was bei diesem Produkt aber unumgänglich ist, um es auch denen zu vermitteln, die ihm gegenüber skeptisch eingestellt sind - aus Unkenntnis.

Wer heute täglich und beruflich Texte herstellt, und Spracherkennung nicht verwendet, dem kann man nur noch zugute halten, dass er es nicht besser weiß, oder nur von jemandem gehört hat, der einen kennt, bei dem es nicht funktioniert hat.

Dein Beispiel vom fruchtlosen Versuch der Einführung der Spracherkennung auf breiter Front erinnert mich daran, dass auch in unserer Branche - Bauingenieure mit enger Anbindung an die Versicherungswirtschaft - immer noch das Gerede umhergeht, man habe es mal versucht, aber es geht nicht, weil zu schwierig, unzuverlässig, zu viele Fehler, ..., zu viel Sturrheit aus meiner Sicht.

Da fällt mir ein: erst wenn das letzte Transkriptions-Budget gestrichen ist, werdet ihr einsehen, dass man Tastaturen nicht essen kann!

Gruß, Rüdiger

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a.wagner Offline



Beiträge: 432

18.02.2011 09:39
#24 RE: Spracherkennung und Kanzleisoftware Zitat · Antworten

Hallo,

Ich stimme der Meinung voll zu! Eine ähnliche Meinung gibt es übrigens nach wie vor bei der Nutzung von elektronischen Kalendern. Erst diese Woche ist es mir wieder passiert, dass im Rahmen eines Gesprächs ein selbstständiger Versicherungskaufmann einem katholischen Pater, der mit seinem Smartphone all seine Termine verwaltet und sehr begeistert von der Technik ist, erklärte, das wäre doch sehr gefährlich, weil das mal abstürzt und dann alle Termine weg wären. Der technikbegeisterte Pater erklärte ihm dann, dass seine Termine nicht nur auf dem Smartphone, sondern auch auf dem Computer und dann nochmal extra auf einer Festplatte gesichert sind. Er sieht überhaupt keine Gefahr, dass irgendetwas verlustig gehen könnte, selbst wenn er das Gerät verlieren würde.

Zum Thema selbst bzw. zu den Bemerkungen auf meine Anmerkungen gebe ich ehrlich zu, dass ich von meinem Sekretariat immer wieder begeistert bin. Ein druckreifes Diktat habe ich mir wahrscheinlich durch die Nutzung der Spracherkennung angewöhnt. Ende der Neunzigerjahre hatte ich erst Spracherkennung und dann erst später ein Diktatband, weil ich zunächst keine Sekretärin hatte. Das Diktatband habe ich überhaupt eingeführt, weil in der alten Kanzlei die Technik nicht gerade modern war und ich zu irgendeinem Zeitpunkt plötzlich viel Arbeit hatte, wo ich mit dem Korrigieren der Diktate nicht mehr hinterher kam. Aber meine beiden Sekretärinnen sind wirklich gut und so muss ich relativ wenig noch ein zweites Mal lesen.

Außerdem bin ich der Ansicht, dass durch das Diktieren in eine Spracherkennung die Formulierung wesentlich genauer wird und man nicht solch ausschweifende Diktate verfasst, wie sie bei Juristen durchaus üblich sind.

Grüße

A. Wagner

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Dioskur Offline



Beiträge: 516

18.02.2011 21:47
#25 RE: Spracherkennung und Kanzleisoftware Zitat · Antworten

Zitat von R.Wilke
erst wenn das letzte Transkriptions-Budget gestrichen ist, werdet ihr einsehen, dass man Tastaturen nicht essen kann!



Lieber Rüdiger,

wusste gar nicht, dass Du ein Cree-Indianer bist. Allerdings verzichte ich lieber, wie unser fränkischer Freiherr, auf den Fußnotenbeweis für die angebliche Weissagung der Cree, weil er nicht zu führen ist - der Beweis.
Ansonsten arbeite auch ich nach der Methode C aus den schon genannten Gründen, aber auch deshalb, weil es mir immer noch Spaß macht, am Bildschirm mitzuerleben, wie Text per Sprache modelliert werden kann.

Ein schönes Wochenende!

Hans

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R.Wilke Offline



Beiträge: 6.357

19.02.2011 16:25
#26 RE: Spracherkennung und Kanzleisoftware Zitat · Antworten

Zitat
Ansonsten arbeite auch ich nach der Methode C aus den schon genannten Gründen, aber auch deshalb, weil es mir immer noch Spaß macht, am Bildschirm mitzuerleben, wie Text per Sprache modelliert werden kann.



Nicht nur der Spaß, das am Bildschirm miterleben zu können, und die Schonung der Ressourcen – aus Sicht des Indianers –, sprechen dafür, sondern nicht zuletzt auch, dass die Texte dadurch in der Regel viel besser werden, strukturell und inhaltlich, zumindest besteht die Möglichkeit.

Auch ein schönes Wochenende wünscht
Rüdiger

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Marius Raabe Offline



Beiträge: 718

19.02.2011 16:41
#27 RE: Spracherkennung und Kanzleisoftware Zitat · Antworten

Wir lernen: Der Große Geist hat kein Schreibbüro!
Zur Vermeidung des Eindrucks einer diskriminierenden Tendenz sei klargestellt, dass je nach kultureller, spiritueller und philosophischer Affinität der „Große Geist“ durch „Manitu“, den „lieben Gott“ (der meißelt selbst), „Allah“, „Jahwe“, „Jupiter“, den „Weltgeist“ usw. usw. zu überschreiben wäre.

Marius

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a.wagner Offline



Beiträge: 432

21.02.2011 13:30
#28 RE: Spracherkennung und Kanzleisoftware Zitat · Antworten

Also dem visuellen Erlebnis und der Struktruverbesserung eines zu verfassenden Textes kann ich nur zustimmen, wobei ich beim Kontrollieren des Textes hin und wieder auch vieles in dieser Hinsicht ändere, weil mir dann eine noch bessere Formulierung einfällt. Rein spracherkannte Texte sind dadurch meist kürzer und m.E. treffender als transkribierte Texte. Wobei ein getippter Text für jemanden, der Spracherkennung kennt, meist noch kürzer werden wird. Mir gehts jedenfalls so - ich wäge unterwegs dann doch schon mal ab, ob ich erst ein Mikro anstecke, DNS starte und dann die Zweisatz-E-Mail diktiere, statt zu tippen.

Um jedoch aufs Thema des Beitrags mal zurückzukommen: In Anbetracht der vielen verschieden Meinungen hier und der augenscheinlichen Zufriedenheit mit den jeweils eigenen Lösungen scheint es ja kaum Bedarf an einer Verküpfung von Kanzleisoftware bzw. irgendeinem Workflow mit DNS zu geben. Oder verstehe ich das falsch ?

Grüße

A. Wagner

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dsk Offline



Beiträge: 63

22.02.2011 13:05
#29 RE: Spracherkennung und Kanzleisoftware Zitat · Antworten

Hallo zusammen,

um das Thema durch ein paar technische Anmerkungen zu bereichern:

Zitat von a.wagner


Um der Thematik etwas näher zu kommen, habe ich mal probeweise in OpenOffice 3.1 diktiert und die Textdatei gespeichert. Dabei kann man so, wie bei Microsoft Word, den diktierten Ton mit speichern (als dra-Datei). Gehe ich recht in der Annahme, dass man für eine Korrektur durch einen anderen beide dann erstellten Dateien an denjenigen, der korrigiert, weiterleiten muss? Und funktioniert die Zuordnung dann auch noch, wenn derjenige, der korrigieren soll, diese beiden Dateien in einem Verzeichnis abspeichert und dann die *.odt-Datei (bzw. das *.doc-Dokument) öffnet? Falls das jemand weiß, melde er sich bitte. Mit diesen wenigen Eckdaten könnte man meines Erachtens relativ einfach eine E-Mail-basierte Lösung bauen, bei der man Diktate und Anweisungen auch unter Nutzung eines Textverarbeitungssystems im Team bearbeiten kann.




Zitat von R.Wilke


(2) Word: es wird eine Word-Datei (im angegebenen Verzeichnis) und eine TMP-Datei in einem temporären Ordner gespeichert. Die TMP-Datei enthält aber den Audiopart (und eine Kopie des Textes). Der Zusammenhang zwischen den beiden Dateien (der Link) wird in einer INI-Datei in Dragon festgehalten.

Wenn Sie das Word-Dokument wieder öffnen, wird die TMP-Datei (eigentlich DRA) mit geöffnet und der Audiopart steht wieder zur Verfügung. Wenn Sie die TMP-Datei suchen, was auf Umwegen geht, und die Endung in .dra umbenennen, können Sie sie auch in DragonPad weiterbearbeiten, allerdings sieht sie dann anders aus.

Fazit: das manuelle Verschieben von Text/Audio mit in DragonPad erstellten Dateien ist also kein Problem, bei Word sähe es anders aus, wäre aber grundsätzlich möglich. Wie es sich bei OpenOffice verhält, können Sie selbst heraus finden.

Gruß, R. Wilke



@Rüdiger, das ist nicht ganz korrekt: sowohl bei OpenOffice als auch bei Microsoft Word wird eine DRA-Datei im selben Verzeichnis wie das jeweilige Dokument angelegt. Man muss lediglich in den Dragon-Optionen, Registerkarte "Daten", angeben, dass das Diktat mit dem Dokument entweder immer oder auf Anfrage gespeichert wird. Es ist ein bekanntes Problem, dass diese DRA-Datei meist erst beim 2. Öffnen des Dokuments im Windows Explorer erscheint, aber dann ist sie da. Irgendwelche temporären Dateien (die es auch gibt) sind für einen vernünftigen Workflow nach meinem besten Wissen nicht zu gebrauchen. (Und ich habe es wirklich schon probiert.) Öffnet man das Dokument (und ist Dragon geöffnet), hat man auch den Ton zur Verfügung.

Die einfachste Variante des Workflow ist also, Word-Dokument und DRA-Datei auf einem Server-Laufwerk zu speichern und der Sekretärin eine Nachricht darüber zukommen zu lassen, gegebenenfalls mit einer Verfügung. Natürlich lässt sich dies mit entsprechender Workflow-Software noch sehr viel schöner gestalten. Anfragen dazu nehme ich gerne per persönlicher Mitteilung entgegen. Ich kenne genügend Anwälte, die mit oder ohne zusätzlicher Workflow-Software so arbeiten und damit recht zufrieden sind. Die Korrektur kann ja sogar mit Fußschalter und Kopfhörer erfolgen, wenn man die Philips-Geräte und das Philips Device Control Center benutzt. Wenn man schließlich auch noch einen korrekt eingerichteten Roaming User hat, können auch die Korrekturen der Sekretärin ins Autorenprofil übernommen werden, was aber eine sorgfältige Schulung der Sekretärin voraussetzt (da kann man auch eine Menge kaputt machen).

Übrigens sind diverse Varianten dieser Workflows auch in Behörden und Gerichtsbarkeiten bundesweit im Einsatz, persönlich weiß ich von Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Berlin und Hessen. In Bayern und Schleswig Holstein laufen zumindest Modellversuche, ob Baden-Württemberg noch damit arbeitet, weiß ich leider nicht.

-dsk

R.Wilke Offline



Beiträge: 6.357

22.02.2011 14:38
#30 RE: Spracherkennung und Kanzleisoftware Zitat · Antworten

Zitat
@Rüdiger, das ist nicht ganz korrekt:



... Danke für die Ergänzung.

Gruß, Rüdiger

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