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Dieses Thema hat 22 Antworten
und wurde 271 mal aufgerufen
 Fragen zur Anwendung
Seiten 1 | 2
Keks Dose Offline



Beiträge: 41

08.02.2012 21:32
#16 RE: Probleme mit Zahlen Zitat · Antworten

Hallo,

ganz grundsätzlich: die "end user license agreements" = Eula sind dann unwirksam, wenn man den Kaufvertrag über die Software abgeschlossen hat und dann erst den Vertrag zu lesen bekommt. Denn bei Vertragsschluss lagen sie nicht vor, und nachher irgendwelche Phantasiebedingungen nachzuschieben, geht natürlich nicht. Wenn ich also im Saturn eine Software kaufe, dann kann deren Hersteller sonstwas in irgendwelche Eulas schreiben, denn ich habe ja vor dem Kauf keine Chance, sie zu lesen.

Aber bitte, ich respektiere natürlich Ihre Sichtweise. Rechtlich legal heißt ja noch lange nicht, dass eine Sache jedermann als richtig erscheinen muss.

Einen schönen Abend,
Gruß,
A.W.

R.Wilke Offline



Beiträge: 6.358

08.02.2012 21:54
#17 RE: Probleme mit Zahlen Zitat · Antworten

Na, da bin ich mal gespannt, was die hier versammelten Juristen dazu sagen. Vielleicht haben Sie ja richtig argumentiert, faktisch aber haben Sie genau die Funktionen gekauft, die auf der Packung beschrieben sind, sonst nichts. Wenn Sie andere Funktionen benötigen, hätten Sie wahrscheinlich ein anderes Produkt kaufen sollen.

Gruß, RW

_______________________________________

Dragon Professional 16 auf Windows 10 Pro und Windows 11
SpeechMike Premium (LFH3500); Office 2019 Pro + Office 365 (monatliches Abo)
HP ZBook Fury 17 G8 - i7-11800H - 24 MB SmartCache - 32 GB RAM - 1 TB SSD

P. Weber Offline



Beiträge: 76

09.02.2012 18:50
#18 RE: Probleme mit Zahlen Zitat · Antworten

Da hat Keks Dose recht. Grundsätzlich können nach Abschluß des Kaufvertrages zum Vorschein kommende Vertragsbedingungen nicht wirksam Vertragsbestandteil werden (z.B. auf Rechnungen, Lieferscheinen oder der Warenpackung beigelegt). Der Vertrag ist nämlich schon ohne die Bedingungen zustande gekommen. Es würde sich um eine einseitige Vertragsänderung handeln, was nicht geht. Auch Vertragsänderungen müssen vereinbart werden. Im Anklicken des Zustimmungsbuttons bei der Installation kann nach deutschem AGB-Recht keine wirksame Zustimmung gesehen werden. Es handelt sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen. Auch inhaltlich sind viele der Klauseln nach deutschem AGB-Recht unwirksam. In ausländischen Rechtsordnungen mag das anders sein.

Peter Weber

DLI 15.61 - Windows 10 Professional 64bit - Intel QuadCore i5 4460 - 3.2 GHz - 8 GB RAM - Plantronics CS60

R.Wilke Offline



Beiträge: 6.358

09.02.2012 19:33
#19 RE: Probleme mit Zahlen Zitat · Antworten

Interessant, und der Logik kann ich als Laie, mit (hoffentlich) gesundem Menschenverstand auch folgen, aber gilt das auch uneingeschränkt für Software-Nutzungsbedingungen? Dann wäre es doch konsequent, wenn in "deutschsprachigen" Installationen der Modus "Installation geht nur weiter nach Bestätigung der Nutzungsbedingungen" erst gar nicht Verwendung finden würde, was meiner Kenntnis nach aber nirgends der Fall ist. Und wo sind die Geltungsbereiche des "deutschen" AGB-Rechts, und deren Wirksamkeit definiert, was ist, wenn ich ein Produkt in Deutschland kaufe, und in den USA installiere, welches Recht gilt dann?

Darüber hinaus, da kommt meines Erachtens nichts nach Abschluss des Vertrags (durch Kauf der Software) zum Vorschein, was nicht vorher schon, wenn auch implizit, bekannt war, anhand der Produktbeschreibung auf der Packung, ob sie nun dem unbedarften Verbraucher aufgeht oder nicht.

Im Umkehrschluss kann doch daraus nicht gefolgert werden, dass der Anspruch auf Funktionen über Ausstattungspakete hinweg uneingeschränkt gilt?

Gruß, RW

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Erftstadt-Anwaelte Offline



Beiträge: 5

13.02.2012 14:37
#20 RE: Probleme mit Zahlen Zitat · Antworten

In jüngster Zeit werden Zahlen immer öfter ausgeschrieben und nicht als Ziffern dargestellt, so auch beim Datum. Ich habe keine Veränderung der Einstellung vorgenommen. Woran kann dies liegen?

Dioskur Offline



Beiträge: 516

13.02.2012 15:15
#21 RE: Probleme mit Zahlen Zitat · Antworten

Zitat von Erftstadt-Anwaelte
Woran kann dies liegen?



Hallo,

bitte öffnen Sie mal im Menü „Extras“ das Untermenü „automatische Formatierung“. Da können Sie einstellen, wie das Datum und die Zahlen geschrieben werden sollen:


Viele Grüße

Hans Löhr

DPI 15 auf Windows 10 Professional (64-bit)
SpeechMike Premium. Intel i7 Core 4x2.67 GHz, 6 GB RAM

Erftstadt-Anwaelte Offline



Beiträge: 5

13.02.2012 17:01
#22 RE: Probleme mit Zahlen Zitat · Antworten

DANKE!

Keks Dose Offline



Beiträge: 41

15.02.2012 12:29
#23 RE: Probleme mit Zahlen Zitat · Antworten

Zitat von R.Wilke
Interessant, und der Logik kann ich als Laie, mit (hoffentlich) gesundem Menschenverstand auch folgen, aber gilt das auch uneingeschränkt für Software-Nutzungsbedingungen? Dann wäre es doch konsequent, wenn in "deutschsprachigen" Installationen der Modus "Installation geht nur weiter nach Bestätigung der Nutzungsbedingungen" erst gar nicht Verwendung finden würde, was meiner Kenntnis nach aber nirgends der Fall ist. Und wo sind die Geltungsbereiche des "deutschen" AGB-Rechts, und deren Wirksamkeit definiert, was ist, wenn ich ein Produkt in Deutschland kaufe, und in den USA installiere, welches Recht gilt dann?

Darüber hinaus, da kommt meines Erachtens nichts nach Abschluss des Vertrags (durch Kauf der Software) zum Vorschein, was nicht vorher schon, wenn auch implizit, bekannt war, anhand der Produktbeschreibung auf der Packung, ob sie nun dem unbedarften Verbraucher aufgeht oder nicht.

Im Umkehrschluss kann doch daraus nicht gefolgert werden, dass der Anspruch auf Funktionen über Ausstattungspakete hinweg uneingeschränkt gilt?

Gruß, RW



Hallo Herr Wilke,

bitte entschuldigen Sie, dass ich jetzt erst antworte; ich war ein paar Tage unterwegs.

Wenn ich in Deutschland einen Vertrag abschließe, dann gilt für diesen Vertrag zunächst einmal deutsches Recht. Man kann die Sache natürlich beliebig kompliziert machen, aber ich habe den Pappkarton mit der Software hier in einem Saturn gekauft; da gibt es keinen Zweifel an der Anwendbarkeit des deutschen Rechts.

Die Verpackung sagt überhaupt nichts über die Unterschiede zwischen den verschiedenen Versionen der Software. Das Witzige ist, dass ich sogar versucht habe, anhand der unterschiedlichen Kartons herauszufinden, wo denn die Unterschiede zwischen den Versionen Basic und Premium überhaupt liegen. Dies ist mir nicht gelungen.

Warum die Softwarehäuser ihre dem deutschen Recht widersprechenden Vorgehensweisen bei der Installation der Software nicht anpassen, weiß ich nicht. Jedenfalls kann man keinen rechtlichen "Honig" daraus saugen, dass die Installation nicht funktioniert ohne eine Anerkennung dieser rechtswidrigen Bedingungen.

Daher darf ich eine gekaufte Software im weitesten Umfang nutzen. Wenn es durch eine kluge Vorgehensweise möglich ist, aus der Leistungen heraus zu kitzeln, welche der Verkäufer gerne den teureren Versionen vorbehalten hätte, dann ist das völlig legal.

Es stünde dem Software-Hersteller ja frei, tatsächlich unterschiedliche Versionen seiner Software auf den Markt zu bringen. Das wäre natürlich teurer, als immer die gleiche Version zu verkaufen, bei der ganz geringe Unterschiede in der GUI den ganzen Unterschied ausmachen. Die Kehrseite dieses Vorgehens ist, dass ein cleverer Nutzer (wie Sie) grundsätzlich mit einer Basic-Version alles Mögliche anstellen kann.

Es stünde den Software-Herstellern auch frei, ihre Software nicht im Pappkarton zu vertreiben, sondern mit ihren Kunden vor der Lieferung anständige Verträge abzuschließen, in denen beispielsweise die verschiedenen Versionen sauber voneinander abgegrenzt sind.

Sie sehen also: der Software-Hersteller hat es in der Hand; die amerikanischen Hersteller ziehen es in der Regel vor, Geld zu sparen und Nutzer mit pseudo-juristischem Blabla zu gängeln. Ich kann diesem Geschäftsmodell wenig abgewinnen.

Gruß,

Alexander

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