Wenn ich Daten diktiere, ist die Erkennung oft fehlerhaft. Liegt es am Diktieren oder an dem headset?
Bei Daten erkennt er oft folgendes "sieben 20.05.2011" - gemeint war der 27.05.2011. Gerne kommt auch "fünf 122,75" für "522,75"
Versagt habe ich auch folgendes hinzubekommen. Beim Dikat von "Kläger zu 1" hätte ich gerne die Umsetzung mit "Kläger zu 1)". Habe schon versucht "zu 1" entsprechend zu trainieren. Dragon bleibt jedoch bei "Kläger zu 1".
Hat jemand Tipps?
Grüße
Mark P.S.: Ich hätte diesen Text gerne diktiert. Aber immer mal wieder erkennt mein Rechner das headset nicht. Nach einem oder zwei Neustarts klappt es dann. Ich will diesen thread nicht überfrachten mit Themen, aber wenn jemand da eine Lösung einfällt, bin ich da auch dankbar für
Kläger zu 1) --> Kläger zu Ziffer 1 Klammer zu (wörtlich)
Oder Sie geben Sie folgende Wörter im Vokabular ein:
zu 1) (als geschriebene Form) -- zu eins (als gesprochene Form)
Thema Headset: schaffen Sie sich besser ein USB-Gerät an.
Gruß, RW
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Dragon Professional 16 auf Windows 10 Pro und Windows 11 SpeechMike Premium (LFH3500); Office 2019 Pro + Office 365 (monatliches Abo) HP ZBook Fury 17 G8 - i7-11800H - 24 MB SmartCache - 32 GB RAM - 1 TB SSD
Die Thematik mit dem Kläger habe ich probiert. Die erste Variante funktioniert, unterbricht jedoch den Diktierfluss. Die zweite Variante habe ich ebenfalls probiert, jedoch ohne Erfolg. Wobei ich im Vokabular das Feld "zu eins (als gesprochene Form)" nicht ausgefüllt habe, da ich dachte, dies dient lediglich für den Anwender als Hinweis und nicht für das Programm. Irre ich und dies ist der Fehler?
Können Sie ein USB-Gerät empfehlen. Gerne hätte ich zwar ein kabelloses headset, aber die Erfahrungen in diesem Forum als auch im sonstigen Netz sind nicht so gut mit solchen Geräte. So war zumindest mein Eindruck.
Zitat von MarkDWobei ich im Vokabular das Feld "zu eins (als gesprochene Form)" nicht ausgefüllt habe, da ich dachte, dies dient lediglich für den Anwender als Hinweis und nicht für das Programm. Irre ich und dies ist der Fehler?
Unbedingt. In dem Feld "gesprochene Form" liegt die Würze, da sollte das stehen, was Sie effektiv sagen wollen. Wenn dort Wörter eingetragen werden, die auch als Einzelwörter existieren, kann es zwar vorkommen, dass diese und nicht die zusammenhängende Phrase (also der neue Eintrag) erkannt werden, mittels Korrektur lässt sich das aber relativ leicht, und meist dauerhaft, beheben. Aber, ein Allheilmittel ist es nicht, und ich erkläre es auch nur, um Möglichkeiten aufzuzeigen. Das sicherste ist immer das wörtliche Diktat, und man muss es einfach kennen, um zu verstehen, wie das funktioníert.
ZitatKönnen Sie ein USB-Gerät empfehlen. Gerne hätte ich zwar ein kabelloses headset, aber die Erfahrungen in diesem Forum als auch im sonstigen Netz sind nicht so gut mit solchen Geräte. So war zumindest mein Eindruck.
Versuchen Sie es mal mit einem Sennheiser PC 26 USB, wenn es das noch gibt.
Gruß, RW
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@MarkD, das Problem mit den Datum kenne ich auch. Ich helfe mir, indem ich bei zusammengesetzten Zahlen das UND betonte, also etwa so: zweiUNDzwanzig, bzw. auch das Hundert, also fünfHUNDERTzweiUNDzwanzig.
Dein Problem mit dem zu 1) habe ich für mich wie folgt gelöst - brauche es nämlich auch, weil ich häufig mit Protokollen zu tun habe. Ist reichlich umständlich, und vermutlich nicht in allen Fällen zu empfehlen, weil die Zeit der Eingabe in das Vokabular ausreichen würde Klammern ohne Ende zu setzen
geschriebene Form: zu 1) gesprochene Form: zuhains
Und
Geschriebene Form: zu eins gesprochene Form: zuhains und unter Eigenschaften alternative Schreibweise 1: zu 1)
Damit ist es aber noch nicht erledigt. Du musst dann noch mehrfach im Korrekturfenster korrigieren, bis der Selbstlerneffekt von Dragon aus dem gehörten zuhains (immer schön zusammen sprechen mit einer kurzen Pause davor und danach) sicher "zu 1)" macht.
Warum transkribiere ich mit zuhains und nicht mit "zu eins" oder "zueins" ? Nun, meine (nicht verifizierte) Erfahrung hat mich gelehrt, dass lautmalende Transkriptionen, wie man im Erkennungsfenster sehr schön sehen kann, auch tatsächlich gut erkannt werden.
DNS 15.3 Professional Individual auf Windows 10 Home (64-bit) Plantronics PLT Savi W440 Intel (R) Core (TM) i7-7500 2,7 GHz 8 GB RAM 64 Bit
Zitat von MarkDBeim Dikat von "Kläger zu 1" hätte ich gerne die Umsetzung mit "Kläger zu 1)". Habe schon versucht "zu 1" entsprechend zu trainieren. Dragon bleibt jedoch bei "Kläger zu 1".
Dieses Problem wurde schon einmal im Januar 2009 im Sander-Forum behandelt.
Damals hat Herr Wilke noch in diesem Forum geschrieben. Er hat damals ein Listen-Skript zum Download bereitgestellt. Dieses Skript habe ich für meine Bedürfnisse ergänzt und benutze es seitdem mit Erfolg.
Zitat von P. WeberDamals hat Herr Wilke noch in diesem Forum geschrieben.
Herr Wilke hat so lange in diesem Forum geschrieben, wie man ihn gelassen hat.
Gruß, RW
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Zitat von R.WilkeHerr Wilke hat so lange in diesem Forum geschrieben, wie man ihn gelassen hat.
Gruß, RW
Könnte die offensichtliche, in einer Reihe von Punkten objektiv nicht nachzuvollziehende Abneigung gegen dns-comfort etwa mit diesem Sachverhalt im Zusammenhang stehen?
Das Thema scheint dich ja mächtig zu beschäftigen, aber wenn es dir weiterhilft, ich habe die Verwendung von DNS comfort im Laufe des Jahres 2009 eingestellt.
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Das beschäftigt mich insofern, als dass ich weiß, wie kompentent und hilfsbereit Du bist. Und da passt es aus meiner Sicht irgendwie nicht rein, wie Du Dich zu dns-comfort äußerst. Mehr isses nicht.
Zitat von MarkDBeim Dikat von "Kläger zu 1" hätte ich gerne die Umsetzung mit "Kläger zu 1)". Habe schon versucht "zu 1" entsprechend zu trainieren. Dragon bleibt jedoch bei "Kläger zu 1".
Dieses Problem wurde schon einmal im Januar 2009 im Sander-Forum behandelt.
Damals hat Herr Wilke noch in diesem Forum geschrieben. Er hat damals ein Listen-Skript zum Download bereitgestellt. Dieses Skript habe ich für meine Bedürfnisse ergänzt und benutze es seitdem mit Erfolg.
Peter Weber
Hallo,
dieses Skript finde ich interessant. Ich verwende Dragon NaturallySpeaking Version 11.5 Premium. Ich finde im Befehlscenter keine Möglichkeit, die Datei zu importieren. Nun kann ich das Skript von der genannten Website natürlich in irgend einem Editor öffnen, aber man kann es nur teilweise verwenden, weil offenkundig irgendwelche binären Anteile mit gespeichert wurden.
Herr Wilke, könnten Sie gelegentlich für die Nachwelt festhalten, wie man das Skript in einer Premium-Version übernehmen kann?
Zitat von carstueDas beschäftigt mich insofern, als dass ich weiß, wie kompentent und hilfsbereit Du bist. Und da passt es aus meiner Sicht irgendwie nicht rein, wie Du Dich zu dns-comfort äußerst. Mehr isses nicht.
Ich empfehle ausdrücklich jedem, sich selbst ein Bild über Hardware und Software zu machen, und niemandem zu glauben.
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Zitat von Keks DoseHerr Wilke, könnten Sie gelegentlich für die Nachwelt festhalten, wie man das Skript in einer Premium-Version übernehmen kann?
Ich weiß nicht mehr genau, um welches Skript es sich handelt. Aber, mit Premium können Sie keine Skripte importieren. Technisch geht es zwar (auf Umwegen), aber das ist nicht legal.
Gruß, RW
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Dragon Professional 16 auf Windows 10 Pro und Windows 11 SpeechMike Premium (LFH3500); Office 2019 Pro + Office 365 (monatliches Abo) HP ZBook Fury 17 G8 - i7-11800H - 24 MB SmartCache - 32 GB RAM - 1 TB SSD
Zitat von R.Wilke Ich weiß nicht mehr genau, um welches Skript es sich handelt. Aber, mit Premium können Sie keine Skripte importieren. Technisch geht es zwar (auf Umwegen), aber das ist nicht legal.
Gruß, RW
Das ist so ein Argument, das ich noch nie so richtig verstanden habe. Weshalb soll es illegal sein, eine Software anders zu verwenden, als es die GUI vorsieht? Ich habe doch eine Lizenz gekauft, die sich nicht nur auf die GUI bezieht. Wenn die Software etwas kann, weshalb sollte ich es nicht nützen dürfen?
Die ehrenwehrte c't veröffentlich hin und wieder sogar Artikel, wie man eine Windows-Version "aufbohrt" => mit Eigenschaften versieht, die Microsoft gerne teureren Versionen vorbehalten hätte. Gerade die spartanische Ausstattung von Win 7 Home in Netzwerken war da öfters Thema, wenn ich mich richtig erinnere.
Man muss ja kein Faß aufmachen, aber ich habe eine Version von Dragon im Saturn gekauft, in einem Pappkarton. Von besonderen Lizenzvorbehalten stand da nichts drauf. Wahrscheinlich habe ich daher eine ziemlich umfassende Lizenz erworben.
Wie dem auch sei, falls Sie juristische Bedenken haben, rege ich an, diese zu überdenken. Für einen Hinweis wäre ich jedenfalls nach wie vor dankbar.
Zitat von Keks DoseWie dem auch sei, falls Sie juristische Bedenken haben, rege ich an, diese zu überdenken. Für einen Hinweis wäre ich jedenfalls nach wie vor dankbar.
Ich rege an, dass Sie die EULA, die Sie bei der Installation bestätigen, einmal lesen, dann wüssten Sie etwas genauer, was für eine Art von Lizenz Sie erworben haben. Davon abgesehen, dass es damit nicht in Einklang zu bringen ist, einfachere Versionen mit Funktionalitäten anzureichern, die den höheren und deshalb auch teureren Versionen vorbehalten sind, ist es technisch auch nicht vorgesehen - und nur auf Umwegen möglich, weshalb ich es hier nicht unterstütze.
Gruß, RW
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