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Dieses Thema hat 7 Antworten
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 Dies und Das
marcog. Offline



Beiträge: 1

17.10.2012 13:30
RE: Registrierung löschen geht nicht Zitat · Antworten

Hallo,
ich möchte mein Nuance Dragon Dictate 2.5 Mac verkaufen. Dazu habe ich dem Nuance Support gebeten, meine Registrierung zu löschen. Jedoch wurde ich seit 1 1/2 Monaten "hingehalten", sprich es gibt nach dessen Angaben kein Möglichkeit die Daten zu löschen.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kennt jemand die Rechtslage dazu?
Vielen Dank im Vorfeld,
Marco

R.Wilke Offline



Beiträge: 6.356

17.10.2012 19:04
#2 RE: Registrierung löschen geht nicht Zitat · Antworten

Meines Wissens ist eine Weitergabe der Lizenz ohne ausdrücklich Genehmigung des Herstellers, sogar kostenlos, nicht gestattet. So lese ich (als Nicht-Jurist) auch die EULA für DNS 12 Pro Deutsch in dem Fall, siehe unten, insbesondere 4.f.


Zitat
Nuance Communications, Inc.

ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG

Sie müssen die Bedingungen dieser Endbenutzer-Lizenzvereinbarung („Vereinbarung“) akzeptieren, bevor Sie die dazugehörige Software verwenden.Diese Vereinbarung („Vereinbarung“) wird geschlossen zwischen Ihnen („Lizenznehmer“ oder „Sie“) und Nuance Communications, Inc. und/oder eine oder mehrere seiner Konzerngesellschaften (im Folgenden zusammenfassend „Nuance“ genannt). Wenn Sie die versiegelte Verpackung öffnen und/oder die Software, auf die sich die vorliegende Vereinbarung bezieht („Software“), installieren oder in anderer Weise nutzen, erklären Sie Ihr Einverständnis mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung. Der Begriff „Software“ gilt hierbei auch für etwaige modifizierte Versionen, Aktualisierungen oder Upgrades der von Ihnen von Nuance in Lizenz genommenen Software. Geänderte Versionen, Aktualisierungen und Upgrades der Software können Sie nur installieren und nutzen, wenn Sie über eine vorhandene Version der betreffenden Software mit gültiger Lizenz verfügen. Wenn Sie eine geänderte Version, eine Aktualisierung oder ein Upgrade der Software herunterladen, installieren, kopieren oder anderweitig verwenden, beendet dies Ihre Lizenz für die vorherige Softwareversion und Ihre Lizenz gilt ausschließlich für die geänderte Version, Aktualisierung oder Upgradeversion der Software gemäß dieser Vereinbarung. Die Installation oder Nutzung der Software ist Ihnen nicht gestattet, wenn Sie sich mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden erklären. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die Software und sämtliche dazugehörigen Materialien unverzüglich an das Unternehmen zurückzusenden, von dem Sie dieses Softwarepaket erhalten haben. DIESE LIZENZ GILT FÜR DIE NUTZUNG VON SOFTWARE, ES HANDELT SICH NICHT UM DEN VERKAUF EINES SOFTWARE-CODES.

Mit diesem Dokument kann der Lizenznehmer nachweisen, dass er über eine nicht ausschließliche Lizenz zur Ausübung der in dieser Vereinbarung festgehaltenen Rechte verfügt. Wenn Sie oder Ihr Unternehmen eine separate Softwarelizenzvereinbarung zur Nutzung der Software mit Nuance oder einem von Nuance autorisierten Wiederverkäufer geschlossen haben, gelten bei allen Widersprüchen zwischen dieser Vereinbarung und der separaten Vereinbarung die Bedingungen der separaten Vereinbarung.

Im Rahmen dieser Vereinbarung bezeichnet „Softwarepaket“ die Software und die dazugehörige Dokumentation. Im Rahmen dieser Vereinbarung bezeichnet „Sprachprofil“ eine vom Softwarepaket angelegte und verwendete Datendatei zur Erkennung der Sprache einer bestimmten natürlichen Person. Ein Sprachprofil darf unter keinen Umständen von mehreren Personen gemeinsam genutzt oder anderweitig von der Laufzeit-Engine zur Erkennung der Sprache von mehr als einer natürlichen Person verwendet werden. Im Rahmen dieser Vereinbarung bezeichnet „Laufzeit-Engine“ den Zugriff der Anwendungssoftware auf das Softwarepaket über eine Anwendungsprogrammierschnittstelle („API“), die von Nuance in das Softwarepaket aufgenommen werden kann, oder eine ähnliche Form des Direktzugriffs auf das Softwarepaket unter Umgehung der API. Für eine solche Nutzung ist eine eigene Lizenzvereinbarung zwischen dem Entwickler der Anwendungssoftware und dem Endbenutzer erforderlich.

1(a). Lizenzgewährung - Für die private Nutzung der Software-Versionen Basic Edition, Home Edition, Premium Edition und Dragon Dictate
Mit dieser nicht ausschließlichen Lizenz ohne Berechtigung zur Vergabe von Unterlizenzen oder anderweitiger Übertragung gestattet Nuance dem Lizenznehmer, die auf dem gelieferten Installationsmedium befindliche Software auf einem einzigen Heimcomputer mit einem ordnungsgemäß lizenzierten Betriebssystem zu installieren und zu nutzen und im Zusammenhang mit der Software das übrige Softwarepaket zu benutzen. Diese Lizenz gilt für einen (1) Computer an einem Standort, der die Erstellung von mehreren Sprachprofilen durch mehrere Sprecher ermöglicht („Hauptexemplar“). Der Lizenznehmer darf auch eine (1) Kopie des Softwarepakets auf einem (1) zusätzlichen Heimcomputer installieren, und zwar ausschließlich zum Anlegen einer Sicherungskopie des Softwarepakets. Diese Kopie darf nicht gleichzeitig mit dem Hauptexemplar des Softwarepakets ausgeführt werden. Für alle weiteren Computer am selben Standort müssen weitere Lizenzen des Softwarepakets erworben werden. Die Sprecher sind im Rahmen dieser Lizenz berechtigt, mehrere Sprachprofile zu erstellen und zu benutzen. Das Sprachprofil kann auf einem (1) Computer gespeichert werden. Diese Lizenz gibt dem Lizenznehmer oder seinen Beauftragten kein Recht, diese Software auf einem Computer zur Transkription von Audiodateien mehrerer Benutzer zu verwenden. Diese Lizenz für das Softwarepaket erlaubt es dem Lizenznehmer nicht, die Software als Laufzeit-Engine zu verwenden.

1(b). Lizenzgewährung - Für Bildungseinrichtungen zur Nutzung der Software-Versionen Professional Edition, Legal Edition oder Dragon Dictate Academic
Mit dieser nicht ausschließlichen Lizenz ohne Berechtigung zur Vergabe von Unterlizenzen oder anderweitiger Übertragung (siehe Abschnitt 19.3 weiter unten) gestattet Nuance dem Lizenznehmer, eine (1) Kopie der auf dem gelieferten Installationsmedium befindlichen Software auf einem einzigen Computer mit einem ordnungsgemäß lizenzierten Betriebssystem zu installieren und zu nutzen und im Zusammenhang mit solcher Software das übrige Softwarepaket durch einen (1) Lizenznehmer an einem (1) Standort zu benutzen. Diese Lizenz verbietet ausdrücklich die Nutzung des Softwarepakets auf einem tragbaren Gerät oder einem Gerät, das nicht für den gleichen Lizenznehmer zugelassen ist. Der Lizenznehmer ist im Rahmen dieser Lizenz berechtigt, mehrere Sprachprofile zu erstellen und zu benutzen. Eine einzelne Lizenz für das Softwarepaket erlaubt es dem Lizenznehmer nicht, das Softwarepaket auf einem Server zu verwenden. Diese Lizenz für das Softwarepaket erlaubt es dem Lizenznehmer nicht, die Software als Laufzeit-Engine zu verwenden.

1(c). Lizenzgewährung - Für die Professional Edition und Legal Edition der Software
Mit dieser nicht ausschließlichen Lizenz ohne Berechtigung zur Vergabe von Unterlizenzen oder anderweitiger Übertragung (siehe Abschnitt 19.3 weiter unten) gestattet Nuance dem Lizenznehmer (sowie dessen Mitarbeitern, die sich ebenfalls mit den Vertragsbestimmungen einverstanden erklären, vorausgesetzt, es besteht ein Nuance-Gruppenlizenzvertrag zwischen Nuance und dem Lizenznehmer), die auf dem gelieferten Installationsmedium befindliche Software auf mehreren Computern mit ordnungsgemäß lizenzierten Betriebssystemen zu installieren und zu nutzen und im Zusammenhang mit der Software das übrige Softwarepaket zu benutzen. Ein lizenzierter Sprecher ist im Rahmen dieser Lizenz berechtigt, mehrere Sprachprofile zu erstellen und zu benutzen. Sprachprofile können auf einem oder mehreren Computern gespeichert werden oder aber auf einem Server, damit der Sprecher von verschiedenen Arbeitsplätzen aus gleiche Diktierergebnisse erzielen kann. Für jeden weiteren Sprecher, dessen Sprachprofil(e) von der Software benutzt wird bzw. werden, muss jedoch eine separate Lizenz erworben werden. Der Lizenznehmer ist berechtigt, Dritten die Verwendung der Software im Zusammenhang mit seinen Sprachprofilen zu gestatten, dies jedoch ausschließlich zu Bearbeitungs- oder Korrekturzwecken im Auftrag des Lizenznehmers. Zur Erstellung eines eigenen Sprachprofils müssen Dritte eine eigene Lizenz erwerben. Diese Lizenz erlaubt dem Lizenznehmer, das Softwarepaket auf einem weiteren Gerät zu installieren, um die Software zur Transkription von Audiodateien von mehreren lizenzierten Benutzern zu verwenden, vorausgesetzt, der Lizenznehmer hat zu diesem Zweck eine Lizenz für das Softwarepaket erworben. Diese Lizenz für das Softwarepaket erlaubt es dem Lizenznehmer nicht, die Software als Laufzeit-Engine zu verwenden.


2. Rechte von Nuance
Der Lizenznehmer erkennt an, dass das Softwarepaket Informationen und Produkte enthält, die geistiges Eigentum von Nuance (oder Dritter) sind und in den Vereinigten Staaten oder anderen Ländern patent- oder urheberrechtlich geschützt sind. Der Lizenznehmer erkennt außerdem an, dass alle Rechte in Bezug auf Titel und Eigentum für das Softwarepaket und jede seiner Komponenten bei Nuance verbleiben. Durch diese Vereinbarung erwirbt der Lizenznehmer kein Recht an dem Softwarepaket, sondern lediglich ein beschränktes und gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung widerrufbares Nutzungsrecht.

3. Laufzeit
Diese Lizenz ist ab der ersten Installation der Software durch den Lizenznehmer und bis zur Kündigung dieser Vereinbarung gültig. Der Lizenznehmer kann diese Vereinbarung jederzeit kündigen, indem er das Softwarepaket an Nuance zurückschickt. Bei Vertragsverstoß durch den Lizenznehmer kann Nuance diese Vereinbarung jederzeit nach seinem Zustandekommen beenden. Im Falle einer solchen Kündigung durch Nuance ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Software zu deinstallieren und das Softwarepaket unverzüglich an Nuance zurückzugeben.

4. Weitere Beschränkungen

(a) Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, das Softwarepaket zu vermieten, an Dritte zu lizenzieren, zu verleasen, verleihen oder anderweitig kommerziell zu nutzen.

(b) Nicht gestattet ist außerdem die Zurückentwicklung, Dekompilierung, Veränderung der Software, die Ableitung von Produkten (mit Ausnahme von Sprachprofilen oder benutzerdefinierten Wörterverzeichnissen wie in der Begleitdokumentation beschrieben) aus der Software oder die Disassemblierung der Software. Sie dürfen keine Funktion der Software verwenden, um Werke wie individuelle Vokabulare oder Sprachmodelle zu erstellen, die an Dritte verkauft oder von diesen verkauft werden, oder für andere kommerzielle Zwecke. Diese Einschränkung gilt für Sie nicht, wenn sie unter dem jeweils anzuwendenden Recht ausdrücklich nicht zulässig ist.

(c) Der Lizenznehmer darf das Softwarepaket nicht zum Zwecke des Aktivierens oder Hinzufügens von Merkmalen oder Funktionen einer anderen Version oder Ausgabe der Software oder eines zur Software gehörenden Entwicklungstools verändern, mit Zusätzen versehen oder anderweitig anpassen oder die Software zusammen mit anderen Software- oder Datenpaketen verwenden.

(d) Der Lizenznehmer darf die Software ausschließlich in Übereinstimmung mit und im Sinne der dazugehörigen Begleitdokumentation benutzen.

(e) Der Lizenznehmer darf die Ergebnisse von Benchmark-Tests der Software im Vergleich zu Software des Wettbewerbs nicht veröffentlichen, es sei denn, diese Einschränkung ist unter dem jeweils anzuwendenden Recht ausdrücklich nicht zulässig.

(f) Der Lizenznehmer darf diese Lizenz oder das Softwarepaket ohne die vorherige, ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von Nuance nicht an Dritte übertragen oder übereignen. Alle Änderungen oder Modifikationen an der Software sowie abgeleitete Produkte (mit den oben genannten Ausnahmen) aus der Software gehen in das ausschließliche Eigentum von Nuance über, es sei denn, diese Einschränkung ist unter dem jeweils anzuwendenden Recht ausdrücklich nicht zulässig.

5. Aktivierung
Nuance hat die Software so konzipiert, dass eine unberechtigte Softwarenutzung verhindert wird. Der Lizenznehmer erklärt sich mit diesem Vorgehen einverstanden. Insbesondere erfordert die Nutzung der Software, dass der Lizenznehmer die Software wie während der Installation beschrieben aktiviert. Während der Aktivierung erfasst Nuance vom Computer des Lizenznehmers möglicherweise bestimmte unpersönliche, technische, den Computer oder das Netzwerk des Lizenznehmers betreffende Informationen. Der Lizenznehmer erklärt sich mit diesem Vorgehen einverstanden. Der Lizenznehmer wird möglicherweise aufgefordert, die Software erneut zu aktivieren, falls er Hardware, Software oder das Betriebssystem seines Computers ändert.

6. Mitteilungen
Die Software beinhaltet eine Komponente, die automatisch den Web-Browser des Lizenznehmers aktiviert und die versucht, eine Internetverbindung zu einer von Nuance unterhaltenen Website herzustellen. Die Verbindung wird über die vom Lizenznehmer genutzten Internetanschlüsse und Telefonleitungen hergestellt. Der Lizenznehmer erhält möglicherweise gelegentlich Mitteilungen zur Software oder zu anderen Informationen über diese Internetverbindung. Durch die Installation der Software auf dem Computer des Lizenznehmers erklärt sich der Lizenznehmer damit einverstanden, dass die Software eine Internetverbindung zur Website von Nuance herstellt, dass zur Herstellung dieser Verbindung die Ressourcen des Lizenznehmers verwendet werden und dass ihm über diese Internetverbindung Mitteilungen zur Software und zu anderen Informationen gesendet werden.

7. Eigentumsrechte
Der Anspruch auf, die Eigentumsrechte an und die Rechte am geistigen Eigentum des Softwarepakets verbleiben bei Nuance, seinen Zulieferern und/oder seinen Lizenzgebern. Der Lizenznehmer erkennt diese Ansprüche und Eigentumsrechte an und unternimmt nichts, um das Eigentum von Nuance oder dessen Zulieferern oder dessen Lizenzgebern am Softwarepaket oder deren Rechte am Softwarepaket zu beschränken, zu gefährden oder anderweitig in Frage zu stellen. Das Softwarepaket ist durch Urheberrechte und andere Gesetze zum geistigen Eigentum sowie durch internationale Abkommen geschützt.

8. Gewährleistungs- und Haftungsausschluss
DAS SOFTWAREPAKET WIRD IM "IST-ZUSTAND" OHNE JEGLICHE GARANTIE GELIEFERT, DAZU GEHÖREN, JEDOCH NICHT AUSSCHLIESSLICH, GARANTIEN AUF FEHLERFREIHEIT, HANDELSÜBLICHE BRAUCHBARKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER RECHTSGÜLTIGKEIT. DAS GESAMTE RISIKO IN BEZUG AUF QUALITÄT UND LEISTUNG DER SOFTWARE WIRD VOM LIZENZNEHMER GETRAGEN. SOLLTE DIE SOFTWARE SICH IN IRGENDEINER HINSICHT ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, SO SIND SÄMTLICHE IN DIESEM ZUSAMMENHANG ANFALLENDEN DIENSTLEISTUNGS- ODER REPARATURKOSTEN VOM LIZENZNEHMER UND NICHT VON NUANCE BZW. DESSEN ZULIEFERERN ODER WIEDERVERKÄUFERN ZU TRAGEN. DIESER GARANTIEAUSSCHLUSS STELLT EINEN WESENTLICHEN TEIL DIESER VEREINBARUNG DAR. JEGLICHE VERWENDUNG DER SOFTWARE IST AUSSCHLIESSLICH UNTER DIESER BEDINGUNG ZULÄSSIG. IN EINIGEN STAATEN ODER RECHTSSYSTEMEN IST DER AUSSCHLUSS IMPLIZITER GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BESCHRÄNKUNGEN DER GÜLTIGKEITSDAUER EINER IMPLIZITEN GEWÄHRLEISTUNG NICHT ZULÄSSIG, SO DASS DIESE BESCHRÄNKUNGEN MÖGLICHERWEISE AUF SIE NICHT ZUTREFFEN.

9. Haftungsbeschränkung
UNTER KEINEN UMSTÄNDEN KANN NUANCE FÜR BESONDERE, UNBEABSICHTIGTE, INDIREKTE, WIRTSCHAFTLICHE ODER FOLGESCHÄDEN HAFTBAR GEMACHT WERDEN, INSBESONDERE NICHT FÜR SCHÄDEN INFOLGE DER BENUTZUNG ODER DER UNFÄHIGKEIT ZUR BENUTZUNG DES SOFTWAREPAKETS, EINSCHLIESSLICH SOFTWARE, DOKUMENTATION UND MIKROFON, AUCH DANN NICHT, WENN DER LIZENZNEHMER ZUVOR AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN ÜBERSTEIGT DIE HAFTUNG VON NUANCE DEN VOM LIZENZNEHMER FÜR DAS SOFTWAREPAKET GEZAHLTEN BETRAG. IN EINIGEN STAATEN ODER RECHTSSYSTEMEN SIND AUSSCHLUSS ODER BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG FÜR UNBEABSICHTIGTE ODER FOLGESCHÄDEN NICHT GESTATTET, SO DASS DIE HIER DARGELEGTE BESCHRÄNKUNG AUF SIE MÖGLICHERWEISE NICHT ZUTRIFFT. MIT DER NUTZUNG DES SOFTWAREPAKETS STIMMEN SIE ZU, NUANCE BZGL. ALLER IM ZUSAMMENHANG MIT IHRER NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND/ODER IHREM EMPFANG VON INHALTEN DURCH DIE NUTZUNG DES SOFTWAREPAKETS ERHOBENEN FORDERUNGEN SCHADLOS ZU HALTEN. DEM LIZENZNEHMER IST BEWUSST, DASS SPRACHERKENNUNG EIN STATISTISCHER VORGANG IST, MIT DEM ERKENNUNGSFEHLER EINHERGEHEN KÖNNEN. ER ERKENNT AN, DASS ER SELBST DAFÜR VERANTWORTLICH IST, ETWAIGE ERKENNUNGSFEHLER VOR DER VERWENDUNG DES ERKENNUNGSERGEBNISSES ZU KORRIGIEREN.

10. Übertragung
Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Unterlizenzen der Software an Dritte zu vergeben oder die Software zu vermieten, verleasen oder verleihen.

11. Rechtsmittel
Wenn der Lizenznehmer gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung verstößt, ist er verpflichtet, das Softwarepaket unverzüglich an Nuance zurückzugeben. Verstöße durch den Lizenznehmer gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung stellen eine unwiderrufliche Schädigung von Nuance dar. Zusätzlich zu den im jeweiligen Gesetzesrahmen möglichen Rechtsmitteln hat Nuance daher ein Recht auf vorbeugende Unterlassungsklage und/oder andere vergleichbare Rechtsmittel.

12. Geltendes Recht
Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Commonwealth of Massachusetts.

13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung sich als unausführbar oder gesetzwidrig erweisen, so hat dies keine Auswirkung auf die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen.

14. Rechtsverzicht
Die Nichtausübung eines Rechts aus dieser Vereinbarung gegen die jeweils andere Partei im Falle eines Verstoßes gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung bedeutet keinen Verzicht dieser Partei auf eine künftige Geltendmachung dieses Rechts.

15. Endbenutzer in US-amerikanischen Regierungsinstitutionen
Dieser Abschnitt bezieht sich auf den Erwerb der Software durch die oder im Auftrag der US-Bundesregierung oder durch einen Haupt- oder Unterauftragnehmer im Rahmen eines Vertrags, Förder- oder Kooperationsvertrags oder anderweitiger Formen der Zusammenarbeit mit der Bundesregierung. Durch Annahme der Softwarelieferung stimmt die Regierungsinstitution zu, dass es sich bei der Software um "kommerzielle Computer-Software" entsprechend der Begriffsdefinition der anwendbaren Erwerbsbestimmungen handelt. Die Bestimmungen dieser Vereinbarung betreffen die Nutzung und Offenlegung der Software durch die Regierungsinstitution und haben Vorrang vor etwaigen widersprechenden Vertragsbedingungen. Wenn diese Vereinbarung nicht den Erfordernissen der Regierungsinstitution entspricht oder sich nicht mit der US-Bundesgesetzgebung vereinbaren lässt, stimmt die Institution der Rückgabe der ungebrauchten Software an Nuance zu. Der folgende Zusatz gilt nur für Anschaffungen gemäß DFARS Subpart 227.4 (Oktober 1988): „Beschränkte Rechte - Nutzung, Vervielfältigung und Offenlegung der Software durch US-Regierungsinstitutionen unterliegen den Beschränkungen des Paragraphen (c)(1)(ii) der Rights in Technical Data and Computer Software clause in DFARS 252.227-7013 (Okt. 1988).“ Sollte eine der oben genannten Bestimmungen geändert oder ersetzt werden, gilt an ihrer Stelle die entsprechende neue Bestimmung.

16. Der Lizenznehmer stimmt ausdrücklich zu, dass Nuance kein zugelassener Anbieter von medizinischen Dienstleistungen ist, und dass die Software kein Ersatz für eine unabhängige medizinische Entscheidung durch einen Arzt oder qualifiziertes Fachpersonal darstellen kann. Nur der Lizenznehmer alleine ist verantwortlich für sein Verhalten in der Patientenversorgung und auch das Vertrauen auf die Software verringert nicht die Verantwortung des Lizenznehmers für die Patientenversorgung in seinem Zuständigkeitsbereich.

17. Zustimmung zur Verwendung von Sprachdaten
Zur Software gehört eine Funktion, durch die Sie Nuance gestatten können, Sprachdaten (wie unten definiert) zu erfassen. Wenn Sie diese Funktion aktivieren, um Sprachdaten an Nuance weiterzugeben, bestätigen und gestatten Sie hiermit, dass Nuance die Sprachdaten gemäß dieser Vereinbarung erfassen und nutzen darf. Die Parteien erklären sich damit einverstanden, dass die Sprachdaten ausschließlich von Nuance oder von Dritten im Auftrag von Nuance unter Wahrung der Vertraulichkeit zur Abstimmung und Verbesserung der Spracherkennung und anderer Komponenten der Software und anderer Dienstleistungen und Produkte von Nuance verwendet werden. Nuance verwendet die in den Sprachdaten enthaltenen Informationen zu keinem anderen als dem genannten Zweck. Unter „Sprachdaten“ werden die von Ihnen erzeugten Audiodateien, die dazugehörigen Transkripte und Protokolldateien verstanden, die in Zusammenhang mit der Benutzung der Software entstehen.

18. Ausfuhreinschränkungen
Die Software unterliegt den Ausfuhrgesetzen und -bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika. Sie verpflichten sich zur Einhaltung aller inländischen und internationalen Ausfuhrgesetze und -bestimmungen, denen die Software unterliegt.

19. Länderspezifische Bedingungen
Bei Lizenzvergabe außerhalb der USA und Kanada gelten die folgenden Bedingungen zusätzlich oder anstelle der jeweils angegebenen Bedingungen oder ändern diese ab. Alle Bedingungen, die diesen Veränderungen nicht unterworfen werden, bleiben unberührt und gültig.

· 19.1. Geltendes Recht. Der Satz „Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Commonwealth of Massachusetts.“ wird wie folgt ersetzt: „Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen von Irland.“

· 19.2. Für Lizenznehmer, die die Software im Europäischen Wirtschaftsraum erworben haben und zur Verarbeitung personenbezogener Daten (gemäß der Definition in der EU-Richtlinie 95/46/EG) verwenden, gelten die Datenschutzbestimmungen von Nuance -.

· 19.3. Lizenznehmer, die die Software im Europäischen Wirtschaftsraum erworben haben, dürfen diese Lizenz oder das Softwarepaket ohne die vorherige, ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von Nuance, die nicht ohne triftigen Grund verweigert werden darf, nicht an Dritte übertragen oder übereignen. Dies gilt nicht, wenn ein gesetzlicher Anspruch auf Übertragung oder Übereignung dieser Lizenz oder des Softwarepakets an Dritte besteht, was in bestimmten Fällen zutreffen kann. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie der Webseite oder wenden Sie sich an den Nuance-Kundendienst, damit Nuance Ihre Anfrage überprüfen kann.

Copyright © 2012 Nuance Communications, Inc. Alle Rechte vorbehalten. Nuance, das Nuance-Logo, Dragon und NaturallySpeaking sind Marken oder eingetragene Marken von Nuance Communications, Inc. oder seinen Konzernunternehmen in den Vereinigten Staaten von Amerika bzw. anderen Ländern. Die Software enthält Adobe Flash® Player von Adobe Systems, Incorporated, Copyright © 2008 Adobe Systems, Incorporated. Alle Rechte vorbehalten. Flash ist eine Marke von Adobe Systems, Incorporated.

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Marius_ Offline



Beiträge: 1.273

18.10.2012 11:33
#3 RE: Registrierung löschen geht nicht Zitat · Antworten

Rüdiger, etwas komplexer ist es schon, da der Text der Lizenz ja unwirksam sein könnte, sofern er den Verkauf überhaupt verbietet.
Da hier keine Rechtsberatung erfolgt, nur folgender Verweis zum Einstieg mit Hinweisen auf den "Erschöpfungsgrundsatz" - welch ein Wort - und die einschlägige Rechtsprechung von BGH und EuGH:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gebraucht-Software

Meinhard

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WalkerTXRanger Offline



Beiträge: 8

20.11.2012 15:34
#4 RE: Registrierung löschen geht nicht Zitat · Antworten

Nur kurz, sollte noch Interesse bestehen.

Das Thema ist natürlich – wie immer – relativ komplex. Eine entscheidende Frage bei solchen Lizenzbedingungen ist allerdings immer, ob sie überhaupt wirksam geworden sind. Die Überlassung von Standardsoftware wird wie ein regulärer Kauf behandelt. D.h., es gelten die ganz normalen Regeln. Zu denken wäre zwar zunächst an das Urheberrecht. Auf das Urheberrecht wurde bereits von Meinhard hingewiesen. Der Erschöpfungsgrundsatz besagt aber nur, dass, wenn ein Urheber einmal sich seines Werkes begeben hat, er weitestgehend die Kontrolle über die Weiterverbreitung verliert. Insofern ist das Urheberrecht an dieser Stelle schon einmal raus.

Welche Limitierungen sonst möglich sind, bestimmt sich sodann nach allgemeinem Vertragsrecht und da wird insb. das Recht der Allgemeine Geschäftsbedingungen relevant. Das Problem bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist aber, dass sie bereits bei Vertragsschluss einbezogen werden müssen. Geschieht dies nicht, so entfalten sie keine Wirkung. Es ist insofern ein allgemeiner Irrglaube, dass die Lizenzbedingungen in irgendeiner Form relevant würden, nur weil man bei der Installation anklicken muss, dass man sie akzeptiert. Dass der Hersteller gerne hätte, dass sie Wirkung entfalten, ersetzt nicht ihre wirksame Einbeziehung und die richtet sich eben nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Vertragspartner bei dem Kauf sind der Verkäufer und der Käufer. Vertragspartner ist – jedenfalls im Verhältnis zum Endabnehmer – in aller Regel nicht der Hersteller. Anderes gilt natürlich, wenn man die Software unmittelbar vom Hersteller erworben hat. Damit die so genannten Lizenzbedingungen des Herstellers Bestandteil des Vertrages zwischen Verkäufer und Käufer werden, muss der Verkäufer dafür sorgen, dass die Lizenzbedingungen ordnungsgemäß in den Vertrag einbezogen werden. Der pauschale Verweis in seinen eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die weitergehenden Lizenzbedingungen des Herstellers dürfte dafür kaum genügen. Für den Fall, dass die Lizenzbedingungen des Herstellers wirksam Vertragsbestandteil des Kaufvertrags zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geworden sein sollten, stellen sich zwei weitere Fragen: Zum einen, ob bestimmte Klauseln überhaupt wirksam sind. Zum zweiten, – in diesem Fall – was dieses Weiterveräußerungsverbot überhaupt bedeutet. Meines Wissens (aber das kann ich nicht mit absoluter Sicherheit sagen) wurden pauschale Weiterveräußerungsverbote bereits explizit für unzulässig erklärt. Selbst, wenn dies aber nicht der Fall sein sollte, wird an dieser Stelle eine Besonderheit des deutschen Rechts relevant. Das deutsche Zivilrecht trennt nämlich zwischen Verfügungs- und Verpflichtungsgeschäften. Ein Weiterveräußerungsverbot kann allein das Verpflichtungsgeschäft betreffen, weil vertragliche Verfügungsverbote nämlich gem. § 137 BGB unwirksam sind. D.h., dass - wenn überhaupt - lediglich untersagt wird, dass ein (regelmäßig) Kaufvertrag mit einem Dritten geschlossen wird. Dieses Verbot hat allerdings nicht zur Folge, dass das Eigentum an der Software nicht übertragen werden kann (Nicht-Juristen müssen dieses seltsame Konstrukt nun einfach mal hinnehmen ). Der Vertrag kommt wirksam zu Stande und der Käufer kann die Software dann auch verwenden (hier passt das Stichwort "Erschöpfungsgrundsatz"). Was dies allenfalls für den Verkäufer bedeuten kann, ist, dass er sich z.B. irgendwelchen Vertragsstrafen seines tatsächlichen Vertragspartners ausgesetzt sehen könnte (was regelm. eben nicht der Hersteller ist). Dass es zu solchen Konsequenzen kommt, halte ich aber für unwahrscheinlich. Denn es müssten zumindest einmal derartige Vertragsstrafen wirksam (!) vereinbart worden sein und dann müsste noch jemand tätig werden in Anbetracht all der o.g. Unsicherheiten.

Das Thema ist recht umfangreich und ich habe es nur kursorisch behandelt. Eventuell konnte ich einen kleinen Einblick geben. Ich kann zu der konkreten Situation nichts sagen, insbesondere nicht dazu, ob die Lizenzbedingungen von Nuance eventuell tatsächlich wirksam einbezogen worden sind in den Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer. Auch bin ich kein Experte auf dem Gebiet, so dass ich lediglich wiedergegeben habe, was ich im Studium und so nebenher einmal aufgeschnappt habe. Aber um mal ein Fazit zu ziehen: Ich halte diese Lizenzbedingungen eher für eine Nebelkerze, mit der Nuance erreichen möchte, dass Leute im Zweifel das neue Produkt kaufen.

MbG,
Patrick Köppen

R.Wilke Offline



Beiträge: 6.356

20.11.2012 20:17
#5 RE: Registrierung löschen geht nicht Zitat · Antworten

Abgesehen davon, dass ich kein Wort verstehe, hier mal mein "gesunder Menschenverstand" dazu. Mir leuchtet ein, dass man gebrauchte Geräte verkaufen kann, etwa Computer oder Autos, bei "gebrauchten" Lizenzen aber komme ich nicht mit. Gebrauchte Führerscheine kann man ja auch nicht kaufen, oder sonst irgendwie auf andere Personen übertragen.

Wer eine "gebrauchte" Lizenz kauft, schadet doch nicht nur dem Hersteller, er verschafft sich doch auch einen unbotmäßigen Vorteil gegenüber den Anwendern, die brav "echte" Lizenzen kaufen und bezahlen.

Ich betrachte diese Praxis somit nicht als "Nebelkerze" des Herstellers, sondern halte es nur für fair, wenn sie so effektiv wie möglich durgesetzt wird. Im Nebel stehe ich nur bei Erklärungen wie solchen da oben, offen gesagt.

Gruß, RW

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WalkerTXRanger Offline



Beiträge: 8

20.11.2012 21:00
#6 RE: Registrierung löschen geht nicht Zitat · Antworten

Der Unterschied zu körperlichen Gegenständen (Autos z.B.) ist ja letztlich nur der, dass es bei Computerprogrammen zur Vervielfältigung kommen kann. Geschieht dies nicht, weil der verkaufende Nutzer das Programm entfernt, so liegt ein Fall vor, wie Sie ihn in Bezug auf gebrauchte Computer oder Autos beschrieben haben.
Natürlich will jeder Hersteller, dass alle neue Produkte kaufen. Aber das Verkaufsinteresse des Herstellers ist in keiner Weise privilegiert gegenüber dem Interesse des Käufers, über sein Eigentum frei zu verfügen. Insofern kann ich auch Ihren "gesunden Menschenverstand" nicht nachvollziehen, der Hersteller in verschiedene Klassen aufteilen will und spiegelbildlich die Nutzer in "brave" und dem Hersteller schadende.

Kurze Ausführungen, die meine Auffassung bestätigen, finden sich auch hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Gebraucht-Software. Hatte ich vorhin noch nicht gesehen.

MbG,
PK

R.Wilke Offline



Beiträge: 6.356

20.11.2012 21:48
#7 RE: Registrierung löschen geht nicht Zitat · Antworten

Zitat von WalkerTXRanger
Aber das Verkaufsinteresse des Herstellers ist in keiner Weise privilegiert gegenüber dem Interesse des Käufers, über sein Eigentum frei zu verfügen



Welches Eigentum? Die Software ist eben nicht Eigentum des Käufers. Die Frage ist, so verstehe ich es, ob er berechtigt ist, das Nutzungsrecht ohne Kenntnis und Zustimmung des Lizenzgebers weiter zu geben. Die allgemeinen Diskussionen darum vor einiger Zeit habe ich schon wahrgenommen, allein, die Argumente gegen das Interesse der Hersteller, auch Ihre, überzeugen mich nicht. Auch Ihren Ausführungen weiter oben, dass Lizenzbedingungen nicht schon gelten müssen, weil man bei der Installation anklicken muss, dass man sie akzeptiert, kann ich nicht folgen. So steht es doch geschrieben, und man klickt es an, oder kann es lassen und die Installation abbrechen, ob es einem gefällt oder nicht. Was soll daran unklar sein?

Gruß, RW

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WalkerTXRanger Offline



Beiträge: 8

20.11.2012 22:35
#8 RE: Registrierung löschen geht nicht Zitat · Antworten

Es ging ja in diesem Thread um die Rechtslage. Insofern müssen Argumente sich zumindest auch ihm Rahmen dessen bewegen, was rechtlich vertretbar ist. Für Aussagen zur tatsächlichen Handhabung ist darüber hinaus natürlich die Rechtsprechung maßgeblich und nicht, was man gerne hätte und was zudem vertretbar wäre.

Insofern kann ich nur feststellen, dass Standardsoftware im Rahmen eines Kaufvertrages erworben wird. Das wurde vor einigen Jahren vom BGH so entschieden. Der Kaufvertrag (§ 433 BGB) ist zugeschnitten auf die Übertragung von Sachen. Über § 453 BGB werden die Regeln über den Kaufvertrag auch für anwendbar erklärt im Fall von Rechten. Wie man nun also Software einstuft, ob als eigentumsfähige Sache oder als ein anderweitig zu begreifendes Recht, das dem Eigentum vergleichbar ist, ist insofern egal.

Der Hinweis auf den Kaufvertrag ist deshalb entscheidend, weil der KV dazu verpflichtet, dem Käufer eine Stellung an dem Gegenstand zu verschaffen, die es ihm ermöglicht, exklusiv über diesen Gegenstand zu verfügen. Insofern kann man an dieser Stelle schon feststellen, dass die Aussage, dass Software nicht im Eigentum des Käufers stehe, wenn, dann nur formal haltbar ist. Formal, weil man darüber streiten kann, ob man das Recht an der Software dem Eigentum zuordnet. Um etwas Vergleichbares geht es aber in jedem Fall.

Weil die Situation im BGB aber nicht ausdrücklich geregelt ist, konnte man natürlich darüber streiten, wie weit die im Rahmen des Vollzugs des Kaufvertrags eingeräumte Rechtsstellung reichte - insbesondere, wie weit Rechte des Urhebers rein spielen konnten. Auch dies ist mittlerweile - jedenfalls in Bezug auf den hier interessierenden Fall - geklärt worden. Standardsoftware darf ohne Weiteres weiterverkauft werden, auch wenn der Hersteller etwas anderes in irgendwelchen Lizenzbedingungen erklärt. Der Hersteller darf auch nicht den Dritterwerber von Updates u.Ä. ausschließen.

Ein Letztes noch zu diesen Lizenzbedingungen: Nur, weil man etwas anklickt, bedeutet das nicht, dass das rechtliche (!) Wirkung entfaltet. Im Zivilrecht gelten bestimmte Grundsätze, was den Vertragsschluss angeht. Die wesentlichen Bedingungen müssen bei Vertragsschluss bekannt sein - gerade auch, wenn es um AGB geht und als solche sind "Lizenzbedingungen" regelmäßig anzusehen. Wie eben erläutert, wird Standardsoftware idR im Gefolge eines Kaufvertrages überlassen. Wollte der Verkäufer irgendwelche Regeln hinsichtlich der Nutzung der Software aufstellen, so ginge dies überhaupt nur bei diesem Vertragsschluss. Bei Installation ist nicht bei Vertragsschluss. Daher ist es in diesem Moment zu spät und schon aus diesem Grund können die Bedingungen keine rechtliche Wirkung mehr entfalten. Derartige Lizenzbedingungen sind insofern als frommer Wunsch zu begreifen, mehr aber nicht. Im Übrigen wären jedenfalls Klauseln wie die hier in Frage stehende auch dann unwirksam, wenn sie bei Vertragsschluss in Form von AGB eingeführt würden. Einschränkend ist aber darauf hinzuweisen, dass diese Ausführungen recht pauschal sind und nicht berücksichtigen, dass es mE weiterhin Möglichkeiten geben kann, die Rechtsbeziehung zwischen Verwender und Urheber in Form von "Lizenzbedingungen" auch nach Vertragsschluss noch auszugestalten. Ich denke dabei insb. an die Möglichkeit, durch einseitige Erklärung des Urhebers Vervielfältigungen auf mehreren Rechnern zuzulassen, sofern es sich um denselben Nutzer handelt. Für den uns interessierenden Fall treffen die Ausführungen aber zu.

Zum hier in Rede stehenden Fall, s. http://curia.europa.eu/juris/celex.jsf?c...type=NOT&ancre=. Das Urteil erfolgte aufgrund einer Vorlage des Bundesgerichtshof, der dann das deutsche Recht entsprechend interpretiert hat.

MbG,
PK

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