Hallo Zusammen, auf der Suche nach Informationen zum Kauf von DNS Legal 13 bin ich auf dieses Forum gestoßen und habe mich sofort angemeldet. Eventuell hatten einige Anwender das gleiche Problem und können helfen:
Die Kaufentscheidung für den Drachen steht. Zum Hintergrund: kleine Anwaltskanzlei, PCs Windows 7, 64-BIT-Version, Offfice 2010. Momentane Diktatsoftware Olympus, keine Anwaltssoftware.
Unsere Wunschvorstellung sieht so aus, dass der Anwalt diktiert, die Sekretärin die Formatierungen durchführt und bei Bedarf das Diktat noch einmal anhört, falls Unklarheiten bestehen.
Wir haben uns drei Angebote für den Drachen eingeholt und (leider) drei verschiedene Aussagen erhalten:
1. DNS wird auf dem PC des Rechtsanwalts installiert, dieser diktiert, lässt das Diktat in Text umwandeln, speichert die Datei ab. Die Sekretärin macht die Korrekturen. Ein nochmaliges Anhören der Sprachdatei ist nicht möglich. Der Anwalt muss Unklarheiten vorher selbst beseitigen. Ein Anhören der Sprachdatei wäre nur mit einer Anwaltssoftware möglich (z.B. RA-Micro).
2. DNS wird auf dem PC des Rechtsanwalts und der Sekretärin installiert (mit einer Lizenz möglich). Die Sekretärin kann somit bei Bedarf die Sprachdatei noch einmal anhören. Die Steuerung der Sprachdatei soll über Fußschalter möglich sein.
3. DNS wird auf dem PC des Rechtsanwalts installiert. Allerdings wird nochmals Software (z.B. Philipps oder Olympus) benötigt, um die Dateien mittels Fußschalter abzuhören.
Ich finde, das Thema passt besser hierhin, weswegen ich es verschoben habe. –
Ihr Bericht ist mal wieder typisch, trauen Sie besser keinem Händler…
(1) ist ganz falsch, (2) und (3) kommen der Sache schon näher. Meine Empfehlung ist, dass Sie zunächst einmal Dragon anschaffen und erste Erfahrungen damit machen. Richtig ist, dass die Software mit einer Lizenz auf dem PC des Anwalts und auf dem PC der Sekretärin (wenn sie das Programm selbst nicht aktiv verwendet, also nicht selbst diktiert) installieren kann, und dass bei der Professional-Version Text und Audio gespeichert werden können, sodass man den Audiopart auch anschließend noch abhören kann, auch auf einem anderen Arbeitsplatz.
Inwieweit das für die weitere Bearbeitung durch die Sekretärin überhaupt notwendig sein wird, muss man im Einzelfall ausprobieren. Die Verwendung eines Fußschalters, wozu in der Tat eine zusätzliche Software erforderlich ist, stammt nämlich ursprünglich noch aus der alten Zeit, wo Sekretärinnen noch Bänder abgetippt haben und den Bandlauf über den Schalter gesteuert haben. Falls wirklich Bedarf besteht, kann man das immer noch anschaffen.
Bei uns im Büro steht noch so eine Anlage herum, die meines Wissens seit Jahren nicht mehr verwendet wird. Wozu auch?
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Dragon Professional 16 auf Windows 10 Pro und Windows 11 SpeechMike Premium (LFH3500); Office 2019 Pro + Office 365 (monatliches Abo) HP ZBook Fury 17 G8 - i7-11800H - 24 MB SmartCache - 32 GB RAM - 1 TB SSD
… Nur noch eine kurze Ergänzung zu Rüdigers Beitrag: ich verwende auch als „Diktiersystem“ Olympus. Mir ist allerdings nicht ganz klar, ob Sie darunter ein mobiles digitales Diktiergerät mit der dazugehörigen Software verstehen. Bei mir ist das der Fall. Im täglichen Einsatz in der Kanzlei kommt es aber überhaupt nicht zum Einsatz, da ich dort direkt mit Dragon NaturallySpeaking in den Rechner diktiere, meistens direkt in ein Word Dokument. Wie Rüdiger schon ausgeführt hat, kann man ab den Professional-Versionen die dazugehörige Sprachdatei abspeichern, die sodann die Sekretärin auch hören kann. Das mobile Diktiergerät kommt nur außer Haus zum Einsatz. Nach Rückkehr in die Kanzlei bzw. Zugang zu einem Rechner, kann dort die Datei heruntergeladen und diese Sprachdatei (.wav , .dss, .DS2 - Format) im Anschluss von Dragon NaturallySpeaking in ein Word Dokument umgesetzt werden. Für diesen Schritt ist dann die Software des Diktiergeräts erforderlich. Das alles hat überhaupt nichts zu tun mit einer Anwaltssoftware. Gleichwohl gibt es dort auch Systeme, die angeblich einen anderen Workflow ermöglichen sollen. Ob man dieses für nötig hält, ist eine eigene Entscheidung. Ich benötige das nicht.
Gruß, Angelika
Laptop: Intel Core 2 Duo P8700 (2,53 GHz, 3 MB L2 Cache), 4 GB RAM, Windows 7 32-Bit, DPI 15, MS Office 2007, Olympus DR-1000, Samson GoMic PC: Intel i5, Windows 7 64-bit, Dragon NaturallySpeaking 13 Prof, MS Office 2013
Dazu erlaube ich mir noch eine Ergänzung, die, falls sie nicht korrekt sein sollte, als Frage an die Experten zu verstehen ist:
Wenn ich es richtig weiß, wird auch beim Diktieren in ein Word-Dokument eine zusätzliche Datei mit der Endung .dra erstellt. Die benötigt die Sekretärin mit in dem Verzeichnis, wo sich dann auch das Word-Dokument befindet, für das Sie den gesprochenen Text des diktierender Anwaltes abhören möchte. Ich hoffe, dass ich das so richtig erklärt habe.
Jedenfalls bestätigt mein neues Anwaltsprogramm diese Annahme. Dieses erstellt nämlich die Word-Dokumente in einem temporären, lokalen Verzeichnis. Beim Speichern wird alles in die Server-Datenbank geschrieben und wenn es die Sekretärin dann ansehen will, hat sie keinen Ton.
Um ehrlich zu sein, ist das aber auch nicht so schlimm. Gefühlt setzt DNS in Word die Sprache irgendwie besser um als zum Beispiel im eigenen DragonPad. Aber das ist meine subjektive Meinung.
Auf jeden Fall ist der Rat von Herrn Wilke korrekt. Einfach ein ordentliches Mikrofon, ein DNS 13 professionell und für die Sekretärin ein paar Kopfhörer, bei denen deren Tragegefühl wohl das entscheidende Kriterium ist, anschaffen. Die Software wie unter 2. beschrieben auf beiden Rechnern installieren und untereinander absprechen, wie man mit den Dateien umgeht. So funktioniert es ganz schnell in der Kleinkanzlei.
Gruß
A. Wagner
[Dragon Legal Anywhere mit SpeechMIke LFH 3510, Intel(R) Core(TM)I7-7500 CPU, 16 GB RAM, Windows 10 Pro. 64 Bit [/i]
Zitat von a.wagnerWenn ich es richtig weiß, wird auch beim Diktieren in ein Word-Dokument eine zusätzliche Datei mit der Endung .dra erstellt. Die benötigt die Sekretärin mit in dem Verzeichnis, wo sich dann auch das Word-Dokument befindet, für das Sie den gesprochenen Text des diktierender Anwaltes abhören möchte. Ich hoffe, dass ich das so richtig erklärt habe.
So kann man es sagen.
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Wir haben uns zwischenzeitlich dazu entschieden, nur die DNS 13 Legal-Versionen zu kaufen. Als Mikrofon wird Speech Mike Air LFH3000 eingesetzt. Von dem Kauf eines Fußschalters haben wir abgesehen.
Dragon ist seit ein paar Tagen im Einsatz, die Sprachdatei lässt sich ohne weitere Software abhören (wenn keine Korrekturen im Dokument mit der Maus vorgenommen werden).
Guten Tag, ich bin neu hier und hab eine FRage, die ich an diesen Threat anhänge, da er meinen Intentionen sehr nah kommt. Nach Jahrzehnten der Stenorette Verwendung habe ich jetzt ein Olympus DS 2500 angeschafft. Funktioniert einwandfrei. Daneben habe ich schon seit geraumer Zeit Dragon 11 auf meinem Laptop. Jetzt lese ich, dass die ds2 Dateien direkt von Dragon in ein Word-Dokument umgesetzt werden können. Tolle Aussichten, aber: Wie geht das??? ich finde insoweit keine Anleitungen, auch das Handbuch schweigt sich vornehm aus. Wäre dankbar, wenn mir jemand erklären könnte, wie es geht. Sehen Sie mir nach, dass ich Laie und nur Anwender bin. Eine einfach strukturierte Beschreibung würde ich begrüßen. Danke im Voraus
zunächst einmal würde ich ganz klar noch die Investition in ein Upgrade von Version 11 auf Version 13 empfehlen. Dabei gehe ich davon aus, dass Sie zumindest die Premium-Version haben. Die Erkennungsqualität bei der Umsetzung von mit einem Diktiergerät aufgenommenen Dateien hat sich zwischen diesen Versionen um ein Vielfaches verbessert. Bei der Version 11 war dieses so fehleranfällig, dass sich das meistens gar nicht unternommen habe, mit Dragon NaturallySpeaking 13 funktioniert es viel reibungsloser.
Aus meiner Erinnerung hat sich an dem grundsätzlichen Ablauf zwischen den Versionen 11 und 13 nichts geändert: Die Funktion zum Umsetzen von Audiodateien kann entweder direkt in der Dragon-Leiste angezeigt werden oder aber im Menü aufgerufen werden unter Extras > Aufnahme umsetzen… Dann öffnet sich ein Fenster, in welchem man angeben kann, ob es eine Umsetzung direkt in ein Word Dokument sein soll oder aber in das DragonPad. Bei der Umsetzung in Word wird im Anschluss an die Auswahl mit der Maus im Word Dokument an die Stelle, an der eingefügt werden soll, geklickt. Die Umsetzung beginnt und alles weitere erklärt sich in dem angezeigten Fenster von selbst.
Viel Spaß! Gruß, Angelika
Laptop: Intel Core 2 Duo P8700 (2,53 GHz, 3 MB L2 Cache), 4 GB RAM, Windows 7 32-Bit, DPI 15, MS Office 2007, Olympus DR-1000, Samson GoMic PC: Intel i5, Windows 7 64-bit, Dragon NaturallySpeaking 13 Prof, MS Office 2013
danke für die schnelle Antwort, aber sie hilft mir nicht weiter. Im Menue Extras erscheint kein Befehl Aufnahme umsetzen. In der Dragon Leiste erscheint ebenfalls nichts außer, dass das Mikrofon ausgeschaltet ist
Welche Edition verwenden Sie: Home, Premium, oder Professional?
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