Bin neu hier und habe schon viele Fragen. Hardwaremässig und softwaremässig.
Bin Anwalt in der Schweiz und möchte die Dragon Software erwerben, entgegen vieler Stimmen, ich mach es nun einfach . Es wurde mir angeboten: Dragon Professional 11 und eine spezielle Software für Juristen (soll 30000 Begriffe zusätzlich zum normalen Wortschatz haben), dazu die Option, zusätzlich ein individuelles Profil auf Grund meiner persönlichen Dokumente über die letzten drei Jahre zu erstellen. In Deutschland scheint man nur ein Paket zu brauchen. Ausserdem frage ich mich, ob ich das mit dem individualisieren mit meinen ja vorhandenen Dokumenten nicht selbst machen kann. Weiss jemand, wie es ist? Wenn man es nicht selbst machen kann, weiss jemand wie es die Firma Dragon oder der sogenannte Vokabularlieferant macht? Der Händler in der Schweiz hat etwas von Vokabularlieferant erwähnt. Ich befürchte einfach, aber da kommt mir mein Beruf vielleicht einfach in die Quere , dass mir viel zu viel offeriert wird, was nicht nötig ist, ich also übers Ohr gehauen werden soll.
In Deutschland scheint es nur Dragon NaturallySpeaking 11 Legal zu brauchen und nicht auch noch zusätzlich Professional. Es kostet umgerechnet in CHF ungefähr CHF 1400 bis 1600.
In der Schweiz wird es für über CHF 2'000.00 angeboten.
Wie ist es in Deutschland und was ist sinnvoll? wird die Individualisierung für notwendig befunden?
Weiss jemand, was in der Schweiz sinnvoll und empfehlenswert ist?
Kann man auch stufenweise vorgehen, also zuerst legal und dann vielleicht indiviualisieren?
Besten Dank!
Gerne stehe ich nach Kauf und Nutzung auch für Erfahrungsaustausch zur Verfügung!
Im Grunde habe ich volles Verständnis für ihre Situation, jeder Anwender ist früher oder später in derselben Lage zu entscheiden, welche Edition für ihn die richtige ist. Aber bitte, grundsätzlich muss ich darauf hinweisen, dass Vertriebs-Fragen oder Gespräche zwischen Anwendern und Händlern nicht Gegenstand dieses Forums sein können.
Im besten Sinne möchte ich dieses Forum als eine Anwenderberatung verstehen, nicht aber als eine Verbraucherberatung oder gar Kaufberatung.
Zur Versachlichung der Debatte empfehle ich die vierseitige Produktmatrix des Herstellers, leider nur in Englisch, worin die Unterschiede zwischen den Editionen jedoch vollständig erfasst sind:
Wenn es Fragen zu den einzelnen Merkmalen gibt, können wir dies gerne versuchen zu klären. Grundsätzlich ist aber festzustellen, dass sämtliche Editionen zwar über den gleichen Grundkern verfügen (Spracherkennung und Vokabular), sich jedoch jeweils durch mehr oder weniger zusätzliche Module unterscheiden, woraus sich unterschiedliche Funktionalitäten ergeben.
Damit zusammen hängt natürlich auch das Preisgefüge, da mit den Modulen nicht zuletzt auch Patente und Lizenzen verknüpft sind, und zum Teil erheblicher Entwicklungsaufwand. Man mag die Produkt- und Preispolitik des Herstellers mögen oder nicht, man kann die Preisstaffelung als geschickt oder weniger gelungen betrachten, aber so ist es nun einmal.
Aber wie schon vorausgeschickt, sind dies die Fragen, mit denen wir uns hier nicht befassen werden.
Gian, bitte bekommen Sie nicht den Eindruck, ich wollte sie im Regen stehen lassen, keineswegs. Aber haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir einige Dinge im Hinblick auf die Sichtweise der Händler und des Herstellers einfach außen vor lassen müssen.
Ich nehme jedoch an, dass die meisten der von Ihnen oben aufgeworfenen Fragen sich schon aus der Produktmatrix quasi von selbst beantworten werden, so zum Beispiel die Frage, ob man neben der Pro-Version noch die Legal-Version benötigt, oder umgekehrt, was nicht der Fall ist, nämlich entweder oder
Viele Grüße Rüdiger Wilke
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Dragon Professional 16 auf Windows 10 Pro und Windows 11 SpeechMike Premium (LFH3500); Office 2019 Pro + Office 365 (monatliches Abo) HP ZBook Fury 17 G8 - i7-11800H - 24 MB SmartCache - 32 GB RAM - 1 TB SSD
Nach meiner persönlichen Erfahrung denke ich, dass Sie mit Ihrer Einschätzung schon weit gehend richtig liegen: Ob man mit der Professional Edition hinkommt oder die Legal Edition kauft, hängt nicht zuletzt davon ab, ob man bereit ist, sehr spezielle juristische Ausdrücke und Abkürzungen selbst hinzuzufügen bzw. einige Eigenschaften bei der Formatierung selbst einzustellen. Beispiel: Das juristische Vokabular enthält von Hause aus die Abkürzung „DVBl.“ (für Deutsches Verwaltungsblatt), dem Vokabular Allgemein muss man das mit der richtigen Interpunktion und der anschließenden korrekten Zahlenschreibung erst beibringen. Auch die Ziffernformatierung nach §§ (ja sogar die richtige Pluralbildung, wie man sieht) muss man dem Vokabular Allgemein erzählen, entsprechendes gilt für die abgekürzten Formen von „Absatz“ usw.
Wie an der genannten Stelle nachzulesen, bin ich, obgleich Besitzer der teureren Legal Edition, ziemlich schnell zu dem Allgemein-Vokabular zurückgekehrt, was praktisch der Professional Edition entspricht, da nach meiner seinerzeitigen Erfahrung das allgemeine Vokabular doch besser zu meinen Texten passte. Das bezieht sich aber auf die Version 10 und älter, in der Version 11 habe ich das Rechtsvokabular bislang nur kurz ausprobiert und noch nicht versucht, beispielsweise eine private E-Mail damit aufzusagen.
Von dieser Frage strikt zu unterscheiden ist, ob man sich von externen Vokabularlieferanten noch zusätzliche Dienstleistungen anbieten lassen sollte. Das geht sowohl bei der Professional Edition als auch bei der Legal Edition. Bei der Premium (früher Preferred Edition) kann der Import zusätzlicher Vokabulare an technische und jedenfalls an rechtliche Schranken stoßen, da wäre ich als anwaltlicher Käufer vorsichtig. Ob die zusätzliche Dienstleistungen nun mit der Professional Edition oder mit der Legal Edition zu kombinieren wären, kann sicherlich der jeweiligen Dienstleister am besten sagen, das kommt wohl darauf an, welches der beiden Vokabulare (Allgemein oder Recht) er zur Grundlage für die Optimierung von Ihnen benötigt. Ich selbst habe solche Dienstleistungen bislang nicht in Anspruch genommen, sondern bin mit den Produkten von Nuance auch so ganz gut gefahren, ich muss aber sagen, ich habe selbst viel Spaß an der Optimierung meines eigenen Vokabulars (man mag es nun glauben oder nicht). Aus meiner eigenen Kanzlei weiß ich, dass es Kollegen gibt, die sich um die technischen Feinheiten nicht gerne selber kümmern möchten, sondern einfach nur ins Mikrofon sprechen. Dann ist sicher eine professionelle Unterstützung von außen eine gute Idee (aber auch Ansichtssache, ich kenne auch Anwaltskollegen, die kommen ganz gut mit der Premium-Version ohne irgendwelche Zusätze zu Recht).
Als Anwalt und damit selbst Berater und Dienstleister bin ich allerdings der Meinung, dass eine gute Beratung und Dienstleistung auch etwas kosten darf – wo kämen wir hin, wenn sich alle ihre Rechtsprobleme in Foren „lösen“ ließen – das funktioniert eben nicht. Der richtige Einsatz von Spracherkennung ist eben nun mal eine (noch) nicht ganz triviale Sache, das Wissen darüber darf meines Erachtens grundsätzlich gern kostenpflichtig sein. Wie bei Anwälten ist es allerdings auch bei Fachhändlern so, dass es mehr oder weniger gute gibt.
Beste Grüße aus dem hohen Norden des deutschen Rechts- und Sprachraumes, Marius Raabe
Dragon NaturallySpeaking 11.5 Legal Windows 7 Prof. 64-Bit, Office 2010, Jarte Plus Philips SpeechMike II Pro Plus, SpeechMike III, SpeechMike Air, PDCC 2.8 Intel Core2 Quad Q9550, 2,83 GHz, 2x6MB L-2, 8 GB RAM
Sehr geehrter Herr Kollege Sehr geehrte Damen und Herren
Ein schwieriges Thema, ich merke es. Dass Beratung was kosten darf und muss, ist eine Selbstverständlichkeit. Ich lebe auch davon. Ich darf darauf hinweisen, dass ich mich ja mit der Bitte um Beratung an ein Unternehmen, aufgelistet bei Nuance, gewendet habe und bereit war, mehr zu bezahlen, weil ich damit rechnete, genau das auf den Leib gezimmert zu erhalten, was ich brauche. Wenn aber ein Unternehmen, welches sich als Beraterin und Verkäufern der DNS schreit, auf meine klare Frage eine Offerte gerade mit drei Paketen abgibt und quais den Eindruck verleiht, dies sei alles nötig, was mir nicht einleuchtet, ich Fragen stelle und man dann immer wieder etwas "korrigiert", dann tun sich eben Fragen auf, welche man zu lösen versucht, indem man in einem mehr oder weniger neutralen Forum nach den Lösungen fragt. Wie unklar das Ganze dem User ist, zeigen auch Fragen in anderen Foren und an anderen Stellen.
Es sollte im Interesse des Forums sein, dass die Anwender mit einer möglichst passenden Software starten. Das hat zwar auch verkaufsberatende Inhalte, aber ist ja keine Werbung und auch nicht unlauter, ich weiss nicht was. Gut gestartete Anwender sind wieder später ein Nutzen. Schlecht gestartete ärgern sich vielleicht und lassen es ganz, was auch nicht im Interesser der Spracherkennungsbegeisterten oder -entwicklern sein sollte. Oder sie nerven die Administratoren mit Fragen, welche sich vielleicht mit anderen Versionen nicht gestellt hätten!
Ich weiss übrigens immer noch nicht, mit welchem Paket ich starten soll. Ich tendiere zu professional. Ich weiss nicht, ob es eine Verkaufsberatung ist, aber ich frage dennoch, ob man dann auf das legal noch upgraden kann, ohne das ganze Legal zu erwerben, wenn man das Gefühl hat, man brauche es doch.
wie der Kollege Raabe schon gesagt hat, enthält DNS Legal bereits die benötigten juristischen Abkürzungen. Im übrigen handelt es sich um die Professional Edition, eben nur mit dem zusätzlichen juristischen Vokabular. Das kostet einen Aufpreis. Sie können beim ersten Anlegen des Profils zwischen dem juristischen Vokabular und dem allgemeinen Vokabular wählen. Auch später können Sie diese Wahl treffen. Ich arbeite mit dem juristischen Vokabular und diktiere damit auch private E-Mails. Gleichgültig welches Vokabular man wählt, man muß immer neue Wörter hinzufügen, einige auch löschen und Worteigenschaften ändern.
Sie müssen nur einmal die Wahl treffen, welche Version von DNS sie kaufen wollen. Weitere Zusatzprogramme benötigen Sie nicht. Upgraden auf eine höhere Version können Sie immer. Ob Sie dafür auch eine Preisvergünstigung bekommen, entzieht sich meiner Kenntnis.
Ich meine mich zu erinnern, daß kürzlich bei der Installation von DNS 11 ein Auswahlfeld war, in dem man zwischen deutsch-Deutschland, deutsch-Österreich und deutsch-Schweiz wählen konnte. Aber vielleicht irre ich mich auch und es war ein anderes Programm. Herr Wilke und Herr Raabe und andere werden dazu sicherlich verbindlich Auskunft geben können.
Sollte DNS Legal nur den juristischen Wortschatz für speziell die bundesrepublikanische Rechtssprache anbieten und benötigen Sie ein Vokabular für die Schweizer Rechtssprache, so können Sie diesen Spezialwortschatz entweder selbst erzeugen oder Sie müssen in der Schweiz einen entsprechenden Wortschatz erwerben, falls es das gibt.
Besten Dank für Ihre Ausführungen. Habe ich das richtig verstanden? Man muss sich zwischen dem speziellen Vokabular und dem Vokabular gemäss Professional entscheiden? Heisst das denn, dass die Software bei der Wahl des juristischen Vokabulars nicht auch auf dasjenige des Professionals zugreift?
ZitatHabe ich das richtig verstanden? Man muss sich zwischen dem speziellen Vokabular und dem Vokabular gemäss Professional entscheiden? Heisst das denn, dass die Software bei der Wahl des juristischen Vokabulars nicht auch auf dasjenige des Professionals zugreift?
Ich fürchte, nicht ganz. Dragon kommt in der "Grundausstattung" (in allen Editionen) mit dem sog. "Allgemeinen Vokabular". Das sind ca. 150.000 Wortformen (nicht Wörter!) von vornherein aktiviert, die, wie der Name schon sagt, eine Vielzahl allgemeiner Themen aus den verschiedensten Themengebieten abdecken, und im Hintergrund ist noch ein Bestand von einigen Hunderttausend Formen vorbereitet, die durch Korrektur und manuelles Einfügen aktiviert werden können. Im allgemeinen Vokabular sind aber, das werden die Juristen allerdings besser beurteilen können, auch schon eine Menge Wörter aus Ihrem Fachbereich enthalten.
Daneben bietet die Legal-Version zusätzlich noch ein Rechts-Vokabular an, welches sich vom Allgemeinen nur in der Zusammensetzung unterscheidet, nicht im Umfang. Das bedeutet, dass darin demgemäß mehr juristische Fachausdrücke enthalten sind und dass bestimmte Formatierungsgewohnheiten (etwa Abkürzungen) schon eingerichtet sind, die ansonsten beim Allgemeinen Vokabular noch eingestellt werden müssten.
Außerdem liegen beiden Vokabularen jeweils unterschiedliche sog. Sprachmodelle zugrunde, zumindest teilweise. Diese sind Sammlungen von Kontextinformationen zum Gebrauch der Wörter im Textzusammenhang, auf der Basis der Analyse von Mustertexten. Einem juristischen Vokabular sind somit bei der Aufbereitung des Sprachmodells auch juristische Texte zugeführt worden, was für das Allgemeine Vokabular demgegenüber uninteressant ist. Was aber nicht heißt, dass man mit dem juristischen Vokabular "nur" juristische" Texte diktieren kann.
Mit anderen Worten, wenn Sie die Legal-Version kaufen, können Sie wählen, ob Sie ein Benutzerprofil mit dem juristischen Vokabular anlegen wollen, oder mit dem Allgemeinen, bei Pro haben Sie diese Wahl nicht. Sie können aber auch mehrere Profile anlegen, und somit beispielweise ein juristisches (für die Arbeit) und ein allgemeines Profil (für die sonstigen Zwecke) verwenden.
Wie Sie aus den Beiträgen der hier aktiven Juristen entnehmen können, ist sich die Fachwelt nicht ganz einig, was denn nun in der Praxis besser ist, interessant, wie ich finde.
Entscheiden müssen Sie sich aber selbst.
Grüße Rüdiger Wilke
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Zitat von P. WeberSollte DNS Legal nur den juristischen Wortschatz für speziell die bundesrepublikanische Rechtssprache anbieten und benötigen Sie ein Vokabular für die Schweizer Rechtssprache, so können Sie diesen Spezialwortschatz entweder selbst erzeugen oder Sie müssen in der Schweiz einen entsprechenden Wortschatz erwerben, falls es das gibt.
Die deutsche Legal enthält kein Vokabular Recht (Schweiz), jedoch ein Schweizer Sprachmodell (Aussprache, Rechtschreibung), welches ich als Deutscher aber nicht ausprobiert habe. Ich nehme daher an, dass Ihr Händler Ihnen ganz richtig eine Professional und ein Zusatzvokabular Recht (Schweiz) angeboten hat. Dieses Vokabular sollte, wie aus den Beiträgen hier hervorgeht, auf jeden Fall angepasst werden, womit auch Punkt 3 des Angebots erklärt wäre. In meiner Zeit als Fachhändler habe ich das selbst gemacht und kann Ihnen daher versichern, dass ein Händler das besser und billiger macht, als Sie das vermutlich jemals könnten.
M.E. hat Ihr Händler Sie also ganz richtig beraten. Was die Möglichkeit angeht, mit abgespeckten Varianten dieses Pakets zu arbeiten, so bemühe ich mal wieder die Auto-Metapher und sage, dass Sie auch mit einem Fiat von A nch B gelangen können, mit einem Mercedes aber schneller und bequemer.
Sie können mir gern eine persönliche Nachricht senden, dann schaue ich mal neutral drauf, denn dieses Forum sollte, wie Herr Wilke richtig schreibt, kein Vertriebsforum sein.
ZitatSie können mir gern eine persönliche Nachricht senden, dann schaue ich mal neutral drauf, denn dieses Forum sollte, wie Herr Wilke richtig schreibt, kein Vertriebsforum sein.
Vor diesem Hintergrund wäre es noch schön, wenn Du erklären würdest, was genau Du unter "neutral" verstehst.
Du wirst verstehen, dass ich unter den gegebenen Voraussetzungen bitte, davon abzusehen, dass sich der Vertrieb über persönliche Nachrichten hier einschaltet.
Ich hätte kein Problem damit, wenn Du das offen legst, und sogar auch nicht damit, wenn Du eine entsprechende Signatur verwendest.
Gruß Rüdiger
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Vor diesem Hintergrund wäre es noch schön, wenn Du erklären würdest, was genau Du unter "neutral" verstehst.
Du wirst verstehen, dass ich unter den gegebenen Voraussetzungen bitte, davon abzusehen, dass sich der Vertrieb über persönliche Nachrichten hier einschaltet.
Ich hätte kein Problem damit, wenn Du das offen legst, und sogar auch nicht damit, wenn Du eine entsprechende Signatur verwendest.
Gruß Rüdiger
Entschuldigung, Rüdiger,
ich habe mich missverständlich ausgedrückt. Ich bin kein Händler und will hier keinem etwas verkaufen. Ich kenne den Markt sehr gut und den Fachhandel von innen, und kann daher auch beurteilen, ob ein Paket inhaltlich richtig geschnürt ist. Zu Preisen, erst recht in der Schweiz, sage ich nichts.
Vor diesem Hintergrund mein Angebot, mir das Angebot daraufhin anzuschauen, ob es sachlich korrekt ist, wobei ich grundsätzlich davon ausgehe, dass der Händler weiß, was er tut. Dazu brauche ich übrigens weder Preise noch den Namen des Händlers.
Das verstehe ich in diesem Zusammengang unter "neutral". Recht so?
Noch nicht ganz so recht. Wenn ich mich nicht sehr irre, kennst Du nicht nur den Fachhandel, sondern vertrittst ihn auch. Deshalb noch mal mein Angebot an Dich und an diejenigen, denen Du Angebote machst, dass Du das Pseudonym aufgibst und Farbe bekennst.
Es ist ja nicht so, dass der Handel hier personell außen vor bleiben soll, und faktisch ist er es nicht, wie wir wissen. Aber dann doch bitte mit "offenem Visier".
Gruß Rüdiger
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